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    Urberach – Pfungstadt – Weinheim

    Weinheim - Rheinau

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    Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden

    Weinheim - Rheinau (Abschnitt Süd 3)

    etwa 18 km | Baden-Württemberg, Hessen | TransnetBW

    Planfeststellung
    seit Q1 2023

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Weinheim - Rheinau des BBPlG-Vorhabens 19
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Beginnend am Umspann­werk Weinheim folgt der Trassen­verlauf in süd­westlicher Richtung einer bereits bestehenden Trasse. Südlich von Weinheim wird bei Neuzen­hof ein Teil eines Golf­platzes gequert. Der Siedlungs­bereich von Heddes­heim wird westlich umgangen. Auf Höhe von Wall­stadt kommen aus nord­westlicher Richtung weitere Frei­leitungen zum Trassen­band hinzu. Die Leitung führt als Teil dieses Trassen­bandes östlich von Wall­stadt und Feuden­heim sowie der Autobahn 6 nach Süden, indem der Bereich westlich von Ilves­heim und Secken­heim genutzt wird. Dabei werden in Richtung Süden der Neckar, die Autobahn 656 und der Güter­bahnhof Mann­heim gequert. Un­mittelbar südlich des Bahn­hofs zweigt ein Teil der Leitung nach Westen ab und verläuft zwischen Mann­heim Mallau und Pfingst­berg hindurch zum Netz­verknüpfungs­punkt G380 (Mann­heim). Ein zweiter Teil der Leitung führt in südlicher Richtung zum Umspann­werk Rheinau und endet dort.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg, Hessen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Parallelneubau; Ersatzneubau; Umbeseilung

    Länge

    etwa 18 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2023

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 31. Januar 2023 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beab­sichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Die Bundesnetzagentur hat am 15. März 2023 in Bruchsal eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 25. Mai 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung31.05.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    veranstaltung 15.03.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    meldung23.02.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    meldung01.02.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung

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