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    Urberach – Pfungstadt – Weinheim

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    Philippsburg – Daxlanden

    Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden

    Urberach – Pfungstadt – Weinheim (Abschnitt Nord 1)

    66 km | Baden-Württemberg, Hessen | Amprion

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ3 2023


    Verlauf

    Die Trasse beginnt am Umspann­werk in Urberach im Land­kreis Offenbach. Sie verläuft durch die Gemeinde Messel im Nord­westen an Darmstadt-Wixhausen vorbei und quert zunächst die Bundes­straße 3 und die Gleise der Rhein-Neckar-Bahn. Erzhausen wird südlich passiert. Ab der Stadtgrenze von Weiterstadt führt die Trasse über die Auto­bahn 5 hinweg und quert ab dort mit süd­westlichem Verlauf auf einem kurzen Abschnitt die Stadt Mörfelden-Walldorf. Durch den Süd­osten Büttelborns führt die Trasse weiter in süd­westliche Richtung, kreuzt dabei die Auto­bahn 67 und knickt ab der Stadt­grenze von Griesheim in Richtung Westen ab. Die Trasse durch­quert den Westen Griesheims in süd­westlicher Richtung bis zur Umspann­anlage Pfungstadt, um dann bis Weinheim weitgehend geradlinig in südliche Richtung zu verlaufen. Im weiteren Verlauf werden die westlichen Bereiche der Gemeinde­gebiete von Bickenbach und Alsbach-Hähnlein sowie die L 3112 westlich des Siedlungs­bereichs Hähnlein gekreuzt. Die Trasse passiert die Stadt Bensheim im Süd­westen, quert die Bundes­straße 47 und verläuft über die Gleise der Nibelungen­bahn sowie den Erlach­see bis zur Stadtgrenze von Heppenheim, das die Trasse im Westen passiert. Im westlichen Teil Laudenbachs setzt die Trasse ihren gerad­linigen Verlauf in südlicher Richtung fort und führt durch Weinheim bis zum dortigen Umspann­werk.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg, Hessen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Parallelneubau; Umbeseilung

    Länge

    66 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 6. Dezember 2023

    Der Vorhabenträger Amprion hat den Abschnitt unter dem Namen Vorhaben 19 Nord: Urberach – Pfungstadt – Weinheim beantragt.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 27. Januar 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetzagentur hat am 27. Februar 2020 in Heppenheim eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz ein­geholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 20. April 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 30. April 2021 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unter­lagen eingereicht. Auf Anforderung der Bundesnetzagentur hat der Vorhaben­träger die Unterlagen ergänzt. Am 20. Dezember 2021 hat die Bundesnetzagentur deren Vollständig­keit bestätigt.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum einge­reichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten aner­kannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vor­haben berührt werden, vom 17. Januar bis zum 16. März 2022 Einwendungen gegen den Plan erheben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden gemäß § 3 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) die Unter­lagen aus­schließlich im Inter­net veröffentlicht.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 20. und 21. September 2022 in Mainz.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Der Vorhaben­träger hat am 21. Dezember 2022 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell an­geschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungs­weise Ein­wendung informiert.

    Termine und Meldungen

    meldung30.08.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Nord 1
    Planfeststellung
    meldung05.04.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Nord 1
    Planfeststellung
    veranstaltung 20.-21.09.2022
    BBPlG 19 Abschnitt Nord 1
    Planfeststellung
    frist 17.01.-16.03.2022
    BBPlG 19 Abschnitt Nord 1
    Planfeststellung
    meldung30.04.2021
    BBPlG 19 Abschnitt Nord 1
    Planfeststellung

    Plan und Unterlagen für Vorhaben 19, Abschnitt Nord eingereicht

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung20.04.2020
    BBPlG 19 Abschnitt Nord 1
    Planfeststellung

    Untersuchungsrahmen für Vorhaben 19, Abschnitt Nord festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 27.02.2020
    BBPlG 19 Abschnitt Nord 1
    Planfeststellung
    meldung27.01.2020
    BBPlG 19 Abschnitt Nord 1
    Planfeststellung

    Planfeststellungsbeschluss für Vorhaben 19, Abschnitt Nord beantragt

    zur Verfahrens-Detailseite

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