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    Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Konverterstation Meerbusch – Osterath

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Raum Wietmarschen – Raum Borken/Schermbeck (Abschnitt C)

    etwa 93 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ2 2021


    Verlauf

    Der Abschnitt zwischen den Räumen Wiet­marschen in Nieder­sachsen und Borken/Schermbeck in Nordrhein-Westfalen ist Teil des Vorhabens 1.

    Der fest­gelegte Trassen­korridor beginnt an der Abschnitts­grenze zwischen Abschnitt B und Abschnitt C auf dem Gebiet der Gemeinde Wiet­marschen, Landkreis Grafschaft Bentheim. Er verläuft zunächst in Richtung Südwesten, östlich an Nordhorn vorbei, nahe der Grenze zu den Niederlanden und quert die Autobahn 30 östlich der Anschluss­stelle Gildehaus. Anschließend zieht sich der festge­legte Trassen­korridor in Richtung Südosten, umgeht Bad Bentheim im Südwesten und quert die Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich der Städte Bad Bentheim (Landkreis Grafschaft Bentheim) und Ochtrup (Kreis Steinfurt). Nach­folgend führt der festgelegte Trassen­korridor zur Autobahn 31 und bündelt mit dieser in Richtung Süden bis auf Höhe von Gronau-Epe.

    Nord­westlich von Heek verlässt der fest­gelegte Trassen­korridor die Bünde­lung mit der Autobahn und verläuft in Richtung Süd­westen. Er umgeht Ahaus westlich und verläuft anschließend östlich an Vreden vorbei und quert die Berkel. Östlich des Flug­platzes Stadtlohn-Vreden und nahe der Grenze zu den Niederlanden verläuft der festge­legte Trassen­korridor westlich von Südlohn bis in das Stadtgebiet von Borken. Dort verläuft er östlich von Borken-Burlo und endet an der Abschnitts­grenze zum Abschnitt D (Raum Borken/Schermbeck) im Kreis Borken.

    Informatie in het Nederlands.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 93 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Die Bundesnetz­agentur hat am 29. Mai 2018 in Ahaus eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 25. September 2018 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundesfach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat. Die Bundesnetz­agentur hat Amprion aufgegeben, sämtliche eingebrachten Trassenkorridor­segmente aus dem Bundesfach­planungs­antrag sowie eine zusätzliche Alternative weiter zu untersuchen. Darüber hinaus sollen aufgrund der Grenznähe auch Aus­wirkungen des Vorhabens auf das Staatsgebiet der Niederlande untersucht werden.

    Neuentwicklungen und Anpassungen

    Die Bundesnetz­agentur hat im Untersuchungs­rahmen festgelegt, dass Amprion Trassenkorridore neu zu entwickeln hat. Diese Neuentwicklungen hat Amprion der Bundesnetz­agentur angezeigt.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden aufgrund der Corona-Pandemie gemäß § 3 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) ausschließlich im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hatte vom 22. Juni bis zum 21. August 2020 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war vom 30. November bis zum 3. Dezember 2020 in Ahaus.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundesnetz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Die Bundesnetzagentur hat am 30. Juni 2021 einen 93 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist gemäß dem Planungs­sicherstellungs­gesetz (PlanSiG) die zusätzliche Auslegung der Entscheidung vor Ort nicht erforderlich. Die Veröffent­lichung erfolgt ausschließ­lich in elektro­nischer Form auf dieser Website. Weitere Infor­mationen zur Auslegung sowie zum möglichen Versand der Unter­lagen auf einem Datenträger finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Termine und Meldungen

    meldung28.04.2022
    BBPlG 01 Abschnitt C Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    meldung30.06.2021
    BBPlG 01 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 30.11.-03.12.2020
    BBPlG 01 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    frist 22.06.-21.08.2020
    BBPlG 01 Abschnitt C
    Bundesfachplanung

    Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bundes­fachplanungs­unterlagen für Vorhaben 1, Abschnitt C

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    meldung30.04.2020
    BBPlG 01 Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C Abschnitt D
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    meldung28.09.2018
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