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    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

    Konverterbereich Isar (Abschnitt D3b)

    etwa 2 km | Bayern | TenneT

    Planfeststellung
    seit Q2 2020


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Raum Schwandorf – Isar fest­gelegt. Er beginnt un­mittelbar südlich der Autobahn 92 und verläuft zunächst parallel zur Auto­bahn, bevor er einen eben­falls an die A 92 angrenzenden Konverter­standort erreicht. Die für die An­bindung an den Netz­verknüpfungs­punkt erforderlichen Wechsel­strom-Leitungen können als Erd­kabel oder als Frei­leitung ausgeführt werden. Sie verlassen den Konverter­standort im Süden und streben anschließend auf den Netz­verknüpfungs­punkt zu. Dabei umgehen sie die vor­handenen Siedlungs­bereiche und queren die vor­handenen Verkehrs­infrastrukturen und Landschafts­elemente. Die Vorschlags­trasse ist dieselbe, die für den Abschnitt D3b des Vorhabens 5a beantragt wurde.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 2 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. März 2024

    Der Vorhabenträger TenneT hat zeitgleich mit dem Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss für den Abschnitt D3b (Konverter­bereich Isar) des Vorhabens 5a und dessen Bestandteil Landkreis Börde – Isar eine einheit­liche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt D3b der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundes­netz­agentur wird das Vorhaben 5a in die Plan­feststellung für das Vorhaben 5 einbeziehen. Sie wird für das Vorhaben 5a Antrags­konferenzen durch­führen und auf deren Grundlage die jeweiligen Unter­suchungs­rahmen erlassen. Für die Einreichung der Unter­lagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für die Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhaben­träger vorgesehen. Im Bundes­bedarfs­plan­gesetz ist zudem die Kenn­zeichnung des Vorhabens 5 für die Ein­beziehung von Leer­rohren entfallen. Der Bedarf für eine Verlegung von Leer­rohren ist damit nicht mehr gesetzlich fest­gestellt. Dafür ist das Vorhaben 5a in den Bundes­bedarfs­plan auf­genommen worden.

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 17. April 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für Mai 2020 vorgesehene Antrags­konferenz nicht stattfinden. Die Bundes­netz­agentur hat stattdessen gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme gegeben. Stellung­nahmen konnten bis zum 31. Juli 2020 abgegeben werden. Die Gelegenheit zur Stellung­nahme diente zugleich als Be­sprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Der Vorhaben­träger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antrags­unterlagen bereitgestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 21. Oktober 2020 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Am 6. Juli 2021 hat die Bundes­netz­agentur nach aktueller Erkenntnis­lage die Einschätzung des Vorhaben­trägers bestätigt, die Kon­verter­standort­such­räume 2 und 4-Nord in den weiteren Unter­suchungen in Bezug zu Vorhaben 5 nicht weiter als ernsthaft in Betracht kommende Alternativen zu berücksichtigen.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 23. Februar bis zum 24. April 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 4. Juli 2023 in Essenbach.

    Der Vorhaben­träger hat am 14. August 2023 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Eine Änderung des Trassen­verlaufs ist nicht vorgesehen. Es soll jedoch eine Änderung der Bau­stellen­einrichtungs­fläche des Konverters in Essenbach vorgenommen werden. Die Veröffentlichung der Plan­änderungs­unter­lagen dient aus­schließlich als Informations­angebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Aus­legung der Plan­änderungs­unter­lagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungsweise Einwendung informiert.

    Der Vorhabenträger hat am 30. November 2023 einen weiteren Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Eine Änderung des Trassen­verlaufs ist nicht vorgesehen. Die erneute förmliche Auslegung gemäß § 22 Absatz 1 UVPG beschränkte sich inhaltlich auf die Änderungen im Teil N1 (Erschütterungs­gutachten Konverter) und im Teil F (UVP-Bericht).

    Vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich vom 5. Februar bis zum 19. März 2024 zu den Änderungen äußern. Äußerungen konnten nur hinsichtlich der Änderungen im Teil N1 (Erschütterungs­gutachten Konverter) und Teil F (UVP-Bericht) eingereicht werden.

    Hinsichtlich der weiteren Planänderung dient die Veröffentlichung der Unterlagen ausschließlich als Informations­angebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wurde auf eine förmliche Aus­legung der Plan­änderungs­unterlagen bei den weiteren Änderungen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungsweise Einwendung informiert.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 31. Juli und am 14. August 2023 je einen Antrag auf vorzeitigen Bau­beginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat die Anträge am 29. September 2023 genehmigt.

    Termine und Meldungen

    frist 26.01.-19.03.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    meldung22.09.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    veranstaltung 04.07.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    meldung16.02.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    frist 23.02.-24.04.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    meldung30.11.2022
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    meldung21.10.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D3b
    Planfeststellung

    SuedOstLink: Untersuchungsrahmen Abschnitt Konverterbereich Isar

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    frist 03.-31.07.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D3b
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 5, Abschnitt D3b

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    meldung17.04.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D3b
    Planfeststellung

    Planfeststellungsbeschluss für Konverterbereich Isar beantragt

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