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    Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Arnstein – Großgartach (Abschnitt E)

    etwa 137 km | Baden-Württemberg, Bayern | TenneT; TransnetBW


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt im Frei­staat Bayern in der Gemeinde Arnstein (Land­kreis Main-Spessart). Von dort verläuft der Korridor weiter in süd­westlicher Richtung und passiert Thüngen im Osten und Retz­stadt im Süd­osten. Ab da schwenkt der Korridor süd­westwärts, um zwischen Zellingen und Thüngers­heim den Main zu queren. Westlich von Leinach im Land­kreis Würz­burg ändert sich der Verlauf in Richtung Süden und führt östlich an Uettingen vorbei weiter in Richtung Altert­heim. Der Groß­raum Würzburg wird damit in einem großen Bogen westlich umfahren. Der fest­gelegte Trassen­korridor passiert Altert­heim östlich und führt weiter zur Grenze des Bundes­landes Baden-Württem­berg in den Main-Tauber-Kreis hinein. Westlich von Gerchs­heim schlägt der Korridor nach Süd­westen um und verläuft östlich an Groß­rinder­feld vorbei. Zwischen Tauber­bischofs­heim und Lauda-Königs­hofen quert der Korridor auf Höhe des Stadt­teils Distel­hausen die Tauber. Der weitere Verlauf erfolgt in Richtung Süd­west, wobei der Stadt­teil Heckfeld süd­östlich umgangen wird. Zwischen Ahorn und Boxberg hindurch verläuft der Korridor weiter Richtung Süd­west und passiert westlich Raven­stein im Neckar-Oden­wald-Kreis, Schöntal im Hohenlohe­kreis und Möckmühl im Land­kreis Heil­bronn. Die Jagst wird westlich des Ortsteils Züttlingen, der Kocher nördlich von Oedheim gequert. Der Korridor verläuft weiter in Richtung Süd­west und umgeht Oed­heim östlich. Nun folgt der Korridor in westlicher, dann süd­westlicher Richtung hin zum Neckar und verläuft von Bad Friedrichs­hall über Ober­eises­heim, zwischen Lein­garten und Franken­bach bis zum Orts­teil Groß­gartach.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT
    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg, Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 137 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Die Vorhaben­träger TenneT und TransnetBW haben am 28. April 2017 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vor­schlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 4. Juli 2017 in Würzburg und am 11. Juli in Heilbronn Antrags­konferenzen für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben den Vorhaben­trägern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf den Antrags­konferenzen wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchung­srahmen festzulegen.

    Die Bundes­netz­agentur hat den Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung in zwei Teilen fest­gelegt. Am 30. Oktober 2017 hat sie den Vorhaben­trägern den ersten Teil über­sandt. Dieser bezieht sich aus­schließlich auf die Prüfung eines Vorschlags des Landes Baden-Württem­berg, für die Trassen­führung im Raum Bad Friedrichshall / Heilbronn die Salz­berg­werke der Süd­west­deutschen Salz­werke in etwa 200 Metern Tiefe zu nutzen. Am 20. Dezember 2017 legte die Bundes­netz­agentur den zweiten Teil des Unter­suchungs­rahmens fest.

    Weitere Alternativen

    Bei den Antrags­konferenzen wurden weitere alternative Trassen­korridore vor­geschlagen. Die Bundes­netz­agentur hat den Vorhaben­trägern aufgegeben, die im Unter­suchungs­rahmen genannten Alternativen fachlich zu prüfen. Die ernst­haft in Betracht kommenden Alter­nativen wurden in das weitere Bundes­fachplanungs­verfahren auf­genommen.

    Anpassungen

    Die Vorhaben­träger haben bei vertiefenden Prüfungen festgestellt, dass sie manche der zu unter­suchenden Trassen­korridore in geringem Umfang modifizieren müssen. Diese Anpassungen haben sie der Bundes­netz­agentur angezeigt.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 4. April bis zum 3. Mai 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 3. Juni 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei nicht­öffentlichen Erörterungs­terminen die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Die Erörterungs­termine waren am 16. und 17. Juli 2019 in Künzelsau und am 23. und 24. Juli in Würzburg.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 24. September 2020 einen 137 km langen Trassen­korridor für den Abschnitt festgelegt. Sie ist dabei weitest­gehend dem Vorschlag von TenneT und TransnetBW gefolgt, wonach der Groß­raum Würzburg westlich umgangen wird. In diesen Vorschlag waren bereits Ergebnisse der Antrags­konferenzen und Anforderungen der Bundes­netz­agentur eingeflossen. Lediglich bei Heckfeld wurde abweichend vom Vorschlag die West­umgehung fest­gelegt. Ab Kochen­dorf (Bad Friedrichs­hall) soll ein bestehendes Salz­berg­werk um neue Strecken ergänzt und für einen rund 16 km langen unter­tägigen Verlauf bis zum Netz­verknüpfungs­punkt Groß­gartach genutzt werden.

    Antrag auf Änderung

    TenneT und TransnetBW haben am 20. Dezember 2021 beantragt, die Bundes­fachplanungs­entscheidung vom September 2020 im rein unter­tägigen Teil der Berg­werke geringfügig abzuändern.

    Da die Bundes­fachplanung im ver­einfachten Ver­fahren durch­geführt wurde, konnte auf eine Antrags­konferenz sowie auf die Behörden- und Öffentlichkeits­beteiligung verzichtet werden.

    SUP-Vorprüfung

    Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die beantragte Änderung keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat, die im weiteren Aufstellungsverfahren nach § 43 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu berücksichtigen sind. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung nicht erforderlich.

    Veröffentlichung der Entscheidung

    Am 31. März 2022 hat die Bundesnetz­agentur die Änderungen an der Trasse festgelegt. Damit hat sie in zwei Bereichen die Trasse gering­fügig geändert, die sie mit ihrer Ent­scheidung vom 24. September 2020 festgelegt hatte.

    Termine und Meldungen

    meldung31.03.2022
    BBPlG 03 Abschnitt E
    Bundesfachplanung
    meldung03.09.2021
    BBPlG 03 Abschnitt E
    Bundesfachplanung
    meldung16.07.2021
    BBPlG 03 Abschnitt E
    Bundesfachplanung
    meldung24.09.2020
    BBPlG 03 Abschnitt E
    Bundesfachplanung

    Trassenkorridor für SuedLink-Abschnitt E festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 23.-24.07.2019
    BBPlG 03 Abschnitt E
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 16.-17.07.2019
    BBPlG 03 Abschnitt E
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 11.07.2017
    BBPlG 03 Abschnitt E
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 04.07.2017
    BBPlG 03 Abschnitt E
    Bundesfachplanung

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