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Grenzkorridor II – Hanekenfähr (DolWin4)
Emden – Landkreisgrenze Leer/Emsland (Abschnitt NDS1)
etwa 30 km | Niedersachsen | Amprion
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Verlauf
Die vorgeschlagene Trasse verläuft innerhalb der Trassenkorridore der Bundesfachplanungs-Abschnitte Emden Ost – Raum Bunde und Raum Bunde – Raum Wietmarschen von Vorhaben 1 (A-Nord). Sie beginnt östlich des geplanten Konverters im Bereich Wykhoffweg/Eiskeweg. Anschließend knickt sie westlich des Petkumer Sieltiefs nach Süden ab und quert nordwestlich von Widdelswehr/Jarßum den Ems-Seitenkanal. Die vorgeschlagene Trasse führt anschließend zwischen den Siedlungsbereichen von Jarßum und Widdelswehr hindurch, bis sie südlich von Widdelswehr und Petkum die Ems quert. Auf deren Südseite verläuft sie zwischen Ditzum und Pogum in Richtung Süden bis in den Bereich Ditzumerhammrich. Sie führt im Weiteren westlich von Ditzumerverlaat entlang des Middeldeichtiefs und quert nahe der Grenze zu den Niederlanden die Kreisstraße 39. Von dort erstreckt sich die vorgeschlagene Trasse durch den Bereich Charlottenpolder und verläuft südwestlich der Anschlussstelle Bunde-West der Autobahn 280 bis zur Grenze der Landkreise Leer und Emsland.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom, 320 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 30 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. Dezember 2023
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Emden – Wietmarschen/Geeste aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Die Bundesnetzagentur führt für die Vorhaben 78, 79 (BorWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) und 1 (A-Nord) ein einheitliches Planfeststellungsverfahren. Vom dem Aufsprungpunkt Emden (dem Punkt, an dem die Vorhaben 78 und 79 auf das Vorhaben 1 treffen) bis zur südlichen Abschnittsgrenze verlaufen die vorgeschlagenen Trassen parallel. Die Bundesnetzagentur hat eine gemeinsame Antragskonferenz für die drei Vorhaben durchgeführt und auf deren Grundlage einen Untersuchungsrahmen erlassen. Es ist vorgesehen, dass die Vorhabenträger gemeinsame Unterlagen nach § 21 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für die Vorhaben 1, 78 und 79 erstellen.
Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheitlichen Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt NDS1 des Vorhabens 1 sowie des Bestandteils Emden – Wietmarschen/Geeste der Vorhaben 78 und 79. Die Bundesnetzagentur wird die Vorhaben 78 und 79 in die Planfeststellung für das Vorhaben 1 einbeziehen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhang) (zip, 30 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 6 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (pdf, 1 MB)
Anlage 2 | Vorschlagstrasse (pdf, 10 MB)
Anlage 3 | Trassierung (pdf, 4 MB)
Anlage 4 | Raumplan (pdf, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 23. November 2021 in Bunde eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt 1 (23.11.2021, Bunde)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 26. Januar 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. März 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 11. Mai 2023 bestätigt.
Beachten Sie bitte, dass die Unterlage H (Anlage 1.6) am 9. Juni 2023 gegenüber der ursprünglichen Veröffentlichung vom 26. Mai 2023 durch eine Datei mit einer verbesserten Kartendarstellung ersetzt worden ist.
Gesamtunterlagen (zip, 1,85 GB)
Teil A | Allgemeine Unterlagen (zip, 56 MB)
Teil B | Alternativenvergleich (zip, 6 MB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 192 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 2 MB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 163 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 325 MB)
Teil G | Raumordnung und sonstige Belange (zip, 35 MB)
Teil H | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 184 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Mai bis zum 26. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für die Vorhaben 1, 78 und 79, Abschnitt NDS1 (pdf, 571 KB)
Die Bundesnetzagentur diskutierte bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 28. und 29. November 2023 in Bunde.
Erörterungstermin Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt NDS1 (28.-29.11.2023, Bunde)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hatte die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger Amprion hat am 13. September 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 19. Oktober 2023 genehmigt.