H2Hauptnavigation
Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Konverterstation Meerbusch – Osterath
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch (Abschnitt NRW3a)
etwa 58 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Schermbeck – Osterath) festgelegt. Er beginnt an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Kleve und Wesel zwischen Uedem und Sonsbeck. Ab der Gemeindegrenze Uedem/Sonsbeck verläuft der festgelegte Trassenkorridor in südöstlicher Richtung. Auf dem Gemeindegebiet von Sonsbeck quert er die Autobahn 57, bevor er das Gebiet der Stadt Kevelaer erreicht. Anschließend verläuft der Korridor zwischen Geldern-Kapellen und Sonsbeck-Hamb bis in das Gemeindegebiet von Issum. Vor Issum knickt er in Richtung Süden ab, quert die Issumer Fleuth und verläuft anschließend östlich von Geldern-Hartefeld. Der festgelegte Trassenkorridor erreicht schließlich das Gemeindegebiet von Kerken, wo er östlich von Nieukerk und Aldekerk verläuft. Er quert im Bereich der Autobahn-Anschlussstelle Kerken die Autobahn 40. Weiter südöstlich quert der Trassenkorridor die Tote Rahm und verläuft östlich des Kempener Stadtteils St. Hubert sowie westlich von Krefeld-Hüls, bis er nördlich von St. Tönis (Gemeinde Tönisvorst) nach Westen abknickt. Zwischen St. Tönis und Tönisvorst-Vorst verläuft der festgelegte Trassenkorridor anschließend in südöstlicher Richtung. Im weiteren Verlauf erreicht er westlich von Krefeld-Forstwald das Gebiet der Stadt Willich. Anschließend quert er die Autobahn 44, verläuft ein Stück parallel zu dieser und knickt nördlich von Willich in Richtung Südosten ab. Südöstlich beziehungsweise südlich von Meerbusch-Osterath endet der Abschnitt an den potenziellen Konverterstandortflächen.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Nordrhein-Westfalen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 58 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 28. März 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 5. November 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den damaligen Abschnitt NRW3 gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhänge) (zip, 48 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 6 MB)
Struktur des Antrags (pdf, 127 KB)
Plananlage 1 (Übersicht) (pdf, 3 MB)
Plananlage 2 (Vorschlagstrasse) (pdf, 29 MB)
Plananlage 3 (Trassierung) (pdf, 8 MB)
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens anstelle einer Antragskonferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 21. Januar 2022 zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Amprion hat am 11. März 2022 schriftlich mitgeteilt, den bisherigen Abschnitt NRW3 (Kreisgrenze Kleve/Wesel – Osterath) aufzuteilen. Dem weiteren Zulassungsverfahren werden daher die neu gebildeten Abschnitte NRW3a und NRW3b zugrunde gelegt.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 16. März 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. Juni 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 16. August 2023 bestätigt.
Teil A | Allgemeine Unterlagen (zip, 58 MB)
Teil B | Alternativenvergleich (zip, 7 MB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 380 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 1 MB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 263 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 620 MB)
Teil G | Raumordnung und sonstige Belange (zip, 70 MB)
Teil H | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 142 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 28. August bis zum 27. Oktober 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 1, Abschnitt NRW3a (28.08.-27.10.2023)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 12. und 13. März 2024 in Moers.
Erörterungstermin Vorhaben 1, Abschnitt NRW3a (12.-13.03.2024, Moers)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hatte die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger Amprion hat am 22. November und am 22. Dezember 2023 (ergänzt am 12. Januar 2024) verschiedene Anträge auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat die Anträge am 31. Januar und 19. März 2024 genehmigt.
Im Abschnitt NRW3a sind die Kommunen Sonsbeck, Kevelaer, Geldern, Issum, Kerken, Kempen, Tönisvorst, Willich und Krefeld von den zugelassenen Baumaßnahmen betroffen. Dabei geht es unter anderem um die Querung der Autobahn 57, einschließlich der dafür notwendigen Zuwegungen, der Baustelleneinrichtung und des Vorstrecken des Kabelschutzrohres.