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Röhrsdorf – Weida
Weida – Remptendorf
Röhrsdorf – Weida – Remptendorf
Weida – Remptendorf (Abschnitt West)
etwa 43 km | Thüringen | 50Hertz
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor verläuft größtenteils entlang der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen Weida und Remptendorf (beides in Thüringen). Eine Ausnahme ist die Umgehung des Frießnitzer Sees zwischen dem Umspannwerk Weida und Uhlersdorf (Gemeinde Harth-Pöllnitz), wo sich der Verlauf an der Bündelung mit einer 110-kV-Freileitung orientiert. Ab Uhlersdorf folgt der Korridor dann in südlicher Richtung nach Auma wieder der Bestandsleitung. Diese verläuft nach Querung der Landesstraße 2331 zwischen Auma und Staitz weiter durch den Landkreis Greiz und anschließend durch den Saale-Orla-Kreis in südwestlicher Richtung. Sie überquert die Autobahn 9 bei Pörmitz sowie das Saaletal bei Burgk und erreicht dann das Umspannwerk Remptendorf.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Thüringen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Ersatzneubau |
Länge | etwa 43 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. März 2024
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 26. September 2016 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen, Karten) (zip, 275 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 21 MB)
Karte 1: Topografische Übersichtskarte des Vorhabens (pdf, 7 MB)
Karte 2: Siedlung und Erholung (pdf, 21 MB)
Karte 3: Biotop- und Gebietsschutz (pdf, 18 MB)
Karte 4: Avifauna (pdf, 20 MB)
Karte 5: Ziele der Raumordnung (pdf, 19 MB)
Karte 6: Bündelungspotenziale (pdf, 19 MB)
Karte 7: Berg- und luftfahrtrechtliche Belange (pdf, 22 MB)
Karte 8: Grob- und Trassenkorridorfindung mit Verwaltungsgliederung (pdf, 2 MB)
Karte 9: Grobkorridorfindung und -analyse (pdf, 23 MB)
Karte 10: Trassenkorridorfindung und -analyse (pdf, 24 MB)
A.3.1 Projektimmanente Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (pdf, 321 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 22. November 2016 in Schleiz eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 14 (Abschnitt West) (22.11.2016, Schleiz)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 19. Dezember 2016 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 26. März 2018 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Unterlagen A-I) (zip, 560 MB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 78 KB)
A. Erläuterungsbericht (zip, 30 MB)
B. Raumverträglichkeitsstudie (RVS) (zip, 89 MB)
C. Umweltbericht - Entwurf (zip, 148 MB)
D. Prüfungen zu Natura-2000-Gebieten (zip, 159 MB)
E. Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (ASE) (zip, 90 MB)
F. Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 23 MB)
G. Prüfung sonstiger öffentlicher und privater Belange (zip, 11 MB)
H. Prüfung der energiewirtschaftlichen Belange (zip, 537 KB)
I. Alternativenvergleich, Vorschlag zur Gesamtbeurteilung (zip, 10 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 9. Mai bis zum 8. Juni 2018 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 9. Juli 2018 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 25. September 2018 in Schleiz.
Erörterungstermin Vorhaben 14, Abschnitt West (25.09.2018, Schleiz)
Die Bundesnetzagentur hat am 19. Dezember 2018 einen 43 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Er orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Stromleitungen.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 14, Abschnitt West (pdf, 5 MB)
Anlage zur Entscheidung (pdf, 64 KB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 350 KB)