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    Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Konverterstation Meerbusch – Osterath

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Konverterstation Meerbusch – Osterath (Abschnitt NRW3b)

    etwa 1 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Planfeststellung
    seit Q4 2021

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Konverterstation Meerbusch – Osterath des BBPlG-Vorhabens 1
    Status

    Festlegung des Untersuchungsrahmens

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm­beck – Osterath) fest­gelegt. Der kurze Abschnitt, der süd­östlich beziehungsweise südlich von Meerbusch-Osterath liegt, beginnt an den potenziellen Standort­flächen der Konverter­station Meerbusch und endet am Umspann­werk Osterath.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 1 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 5. November 2021 einen Antrag auf Planfeststellungs­beschluss für den damaligen Abschnitt NRW3 gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens anstelle einer Antrags­konferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die an­erkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit konnten bis zum 21. Januar 2022 zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umweltver­träglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen fest­zulegen.

    Amprion hat am 11. März 2022 schriftlich mitgeteilt, den bisherigen Abschnitt Kreisgrenze Kleve/Wesel – Osterath (NRW3) aufzuteilen. Dem weiteren Zulassungs­verfahren werden daher die neu gebildeten Abschnitte NRW3a und NRW3b zugrunde gelegt. Im Abschnitt NRW3b ist aus­schließlich der Betrieb der Anbindungs­leitung zwischen dem Konverter­standort und dem Netz­verknüpfungs­punkt, dem Umspann­werk Osterath, beantragt. Das Zulassungs­verfahren in diesem Abschnitt wird auf Anregung des Vorhaben­trägers bis auf weiteres aus­gesetzt.

    Festlegung des Untersuchungsrahmens (§ 20 NABEG)
    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung17.01.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3 Abschnitt NRW1 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a Abschnitt NRW3b
    Planfeststellung
    frist 18.12.2021-21.01.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NRW3a Abschnitt NRW3b
    Planfeststellung
    meldung05.11.2021
    BBPlG 01 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a Abschnitt NRW3b
    Planfeststellung

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