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    Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

    Münchenreuth – Marktredwitz (Abschnitt C1)

    etwa 55 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | TenneT

    Planfeststellung
    seit Q4 2019


    Verlauf

    Der Abschnitt zwischen München­reuth und Markt­redwitz (Bayern) ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassen­korridors, der im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Raum Hof – Raum Schwandorf fest­gelegt wurde.

    Der Trassen­korridor beginnt in der Nähe des Länder­ecks Thüringen-Sachsen-Bayern nördlich von Hof. Er verläuft von dort in weitgehend südlicher Richtung, folgt zunächst östlich an Hof vorbei bis Regnitz­losau dem Verlauf der A 93 und verläuft anschließend zwischen Rehau und Schwarzen­bach an der Saale. Nach der Querung des Martinlamitzer Forstes orientiert sich der Trassen­korridor auf der Höhe von Kirchen­lamitz am Verlauf des Ost­bayern­rings (Vorhaben 18) in Richtung Südosten und führt nördlich vorbei an Markt­leuthen bis nach Markt­redwitz.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Sachsen, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 55 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. März 2024

    Der Vorhaben­träger TenneT hat gleichzeitig mit dem Antrag auf Planfest­stellungs­beschluss für den Abschnitt C1 (München­reuth - Marktred­witz) des Vorhabens 5a und dessen Bestand­teil Landkreis Börde – Isar eine einheit­liche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt C1 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetz­agentur wird das Vorhaben 5a in die Planfest­stellung für das Vorhaben 5 einbeziehen und für das Vorhaben 5a Antrags­konferenzen durch­führen und auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungs­rahmen erlassen. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemein­samer Unter­lagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhaben­träger vorgesehen. Im Bundes­bedarfs­plan­gesetz ist zudem die Kenn­zeichnung des Vorhabens 5 für die Einbe­ziehung von Leer­rohren entfallen. Der Bedarf für eine Verlegung von Leer­rohren ist damit nicht mehr gesetzlich festge­stellt. Dafür ist das Vorhaben 5a in den Bundesbedarfs­plan aufgenommen worden.

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 20. Dezember 2019 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 11. und 12. Februar 2020 in Selb eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren unter anderem Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 10. Juli 2020 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 22. Mai bis zum 21. Juli 2023 Ein­wendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 14. und 15. November 2023 in Hof.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 14.-15.11.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    frist 22.05.-21.07.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung02.05.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung31.03.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung10.07.2020
    BBPlG 05 Abschnitt C1
    Planfeststellung

    Untersuchungsrahmen für Abschnitt Münchenreuth – Marktredwitz (SuedOstLink)

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 11.-12.02.2020
    BBPlG 05 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung20.12.2019
    BBPlG 05 Abschnitt B Abschnitt C1 Abschnitt C2
    Planfeststellung

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