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    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

    Nittenau – Pfatter (Abschnitt D2)

    etwa 27 km | Bayern | TenneT

    Planfeststellung
    seit Q1 2020


    Verlauf

    Der Abschnitt zwischen Nittenau und Pfatter (Bayern) ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassen­korridors, der im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Raum Schwandorf – Isar fest­gelegt wurde.

    Der Trassen­korridor beginnt westlich von Goppeltshof und verläuft in südliche Richtung mit der Tendenz nach Osten bis auf die Höhe von Altenthann vorbei. Von hier verläuft der Trassen­korridor weiter in Richtung Südosten und westlich an Brennberg vorbei bis Frauenzell. Ab Frauenzell behält der Trassen­korridor weiter die Richtung Süden bei, jedoch mit der Tendenz nach Westen. Hierbei verläuft er an Wiesent und östlich von Wörth an der Donau vorbei, bis er nordwestlich von Pfatter die Donau quert und auf der Höhe von Pfatter endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 27 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. März 2024

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 17. Februar 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für April 2020 vorgesehene Antrags­konferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundes­netz­agentur daraufhin am 22. Juli 2020 zunächst einen vorläufigen Untersuchungs­rahmen festgelegt. Sie hat bei dessen Erstellung bereits Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Umwelt­vereinigungen und der Öffentlich­keit berücksichtigt.

    Um alle relevanten Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen ermitteln zu können, hat die Bundes­netz­agentur gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) im Anschluss Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme gegeben. Stellung­nahmen konnten bis zum 21. August 2020 abgegeben werden.

    Der Vorhaben­träger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antrags­unterlagen bereit­gestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 30. Oktober 2020 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat. Der am 22. Juli 2020 für diesen Abschnitt erlassene vorläufige Untersuchungs­rahmen wird durch die Festlegung dieses Untersuchungs­rahmens ersetzt.

    Der Vorhaben­träger hat am 29. Juni 2023 den bearbeiteten Plan und die an­geforderten Unter­lagen ein­gereicht. Die Bundes­netz­agentur hat deren Voll­ständig­keit am 31. Juli 2023 bestätigt.

    Antrag auf Planungsänderung

    Nach Erklärung der Vollständigkeit hat der Vorhaben­träger die ein­gereichten Unter­lagen um den abgeänderten Unterlagen­satz »Deckblatt I« ergänzt. Dies betrifft die Unterlagen­teile A1, A3, F, H, H1, H3 und K5. Die Änderungen sind kenntlich gemacht.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 21. August bis zum 20. Oktober 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen ab­gegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 20. Februar 2024 in Regens­burg.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 20.02.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D2
    Planfeststellung
    frist 21.08.-20.10.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung31.07.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A2 Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung29.06.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung30.10.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D2
    Planfeststellung

    Untersuchungsrahmen für SuedOstLink-Abschnitt Nittenau – Pfatter

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 24.07.-21.08.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D2
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 5, Abschnitt D2

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    meldung22.07.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D2
    Planfeststellung

    SuedOstLink: vorläufiger Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung in Abschnitt D2 festgelegt

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    frist 27.03.-08.05.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D2
    Planfeststellung

    Hinweise für die Erstellung des vorläufigen Untersuchungsrahmens für Vorhaben 5, Abschnitt D2

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    meldung20.03.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D2
    Planfeststellung

    Planfeststellungsverfahren in weiterem SuedOstLink-Abschnitt

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    meldung17.02.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D2
    Planfeststellung

    TenneT beantragt Planfeststellung für weiteren SuedOstLink-Abschnitt

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