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Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen (Abschnitt D2)
etwa 46 km | Bayern | TransnetBW
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Termine
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 3 und 4, Abschnitt D2
29.01.-28.03.2024
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Gerstungen – Arnstein festgelegt. Er beginnt unmittelbar südlich der Landesgrenze zwischen Thüringen und Bayern nördlich Mellrichstadt. Er verläuft östlich an Mellrichstadt vorbei und erreicht bei Oberstreu die Autobahn 71. Dieser folgt er weiter in südlicher Richtung bis zur Grenze der Landkreise Schweinfurt und Bad Kissingen bei Oerlenbach.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 46 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 28. März 2024
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 11. Dezember 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Anfang Februar 2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 63 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 22 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 31 MB)
Anlage 2: Typenpläne (zip, 4 MB)
Anlage 3: Artengruppensteckbriefe (pdf, 4 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 19. März 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3 und 4, Abschnitt D2 (pdf, 37 KB)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 28. Mai 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 4. Dezember 2023 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 4. Januar 2024 bestätigt.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 674 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 54 MB)
Teil B | Alternativen (zip, 25 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 419 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 77 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 199 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 962 MB)
Teil G | Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 43 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 6 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 125 MB)
Teil J | Fachbeitrag zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 69 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 139 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 6,6 GB)
Die Unterlagen nach § 21 NABEG sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können vom Beginn der Auslegung bis zum 28. März 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Diese können elektronisch oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundesnetzagentur darum, bevorzugt das entsprechende Onlineformular zu nutzen.
Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.