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    Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach (Abschnitt E3)

    18 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ2 2023


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Arnstein – Großgartach fest­gelegt. Er beginnt westlich der Gemeinde­grenze zwischen Bad Friedrichs­hall und Oed­heim. Die vorgeschlagene Trasse verläuft ab der Gemeinde Bad Friedrichs­hall / Ort Kochendorf nur wenige hundert Meter ober­irdisch, bevor der Verlauf untertägig bei einer Teufe von etwa 200 Metern im Berg­werk Kochen­dorf/Heilbronn seine Fort­setzung findet. Der Verlauf durch das Berg­werk erfolgt vollständig untertägig und endet am Schacht­standort in der Nähe des Konverter­standortes. Die ober­tägige Anbindung zum Netz­verknüpfungs­punkt Groß­gartach erfolgt kurz und gestreckt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    18 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. März 2024

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 8. Oktober 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 3. November 2020 in Weikers­heim vorgesehene Antrags­konferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundes­netz­agentur gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme gegeben. Bis zum 11. Dezember 2020 konnten zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung­nahmen abgegeben werden. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 27. Mai 2021 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 21 NABEG lagen vom 1. bis zum 31. August 2022 in der Region öffentlich aus. Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom Beginn der Auslegung bis zum 30. September 2022 Ein­wendungen gegen den Plan erheben.

    Erörterung

    Die Bundes­netz­agentur hat am 13. Januar 2023 nach § 22 Absatz 5 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG zur Verfahrens­beschleunigung im Rahmen ihres Ermessens entschieden, auf das Durch­führen eines Erörterungs­termins im Sinne von § 73 Absatz 6 Verwaltungs­verfahrens­gesetz (VwVfG) und § 18 Absatz 1 Satz 4 Gesetz über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) zu verzichten.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 25. Mai 2023 den Plan festge­stellt. Die festge­stellte Trasse ist rund 18 km lang und verläuft auf dem Groß­teil der Strecke unter­irdisch durch die Bergwerke der Salzbergwerke AG Heilbronn. Der Vorhaben­träger kann nun mit den Bau­maßnahmen auf diesem Abschnitt beginnen.

    Termine und Meldungen

    meldung25.05.2023
    BBPlG 03 Abschnitt E3
    Planfeststellung
    meldung25.01.2023
    BBPlG 03 Abschnitt E3
    Planfeststellung
    frist 01.08.-30.09.2022
    BBPlG 03 Abschnitt E3
    Planfeststellung
    meldung27.06.2022
    BBPlG 03 Abschnitt E3
    Planfeststellung
    meldung02.06.2022
    BBPlG 03 Abschnitt E3
    Planfeststellung
    meldung27.05.2021
    BBPlG 03 Abschnitt E3
    Planfeststellung
    frist 04.11.-11.12.2020
    BBPlG 03 Abschnitt E3
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 3, Abschnitt E3

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 03.11.2020
    BBPlG 03 Abschnitt E3
    Planfeststellung

    Antragskonferenz Vorhaben 3, Abschnitt E3

    Weikersheim

    abgesagt

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