H2Hauptnavigation
Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Konverterstation Meerbusch – Osterath
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen (Abschnitt NDS3)
etwa 30 km | Niedersachsen | Amprion
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Raum Wietmarschen – Raum Borken/Schermbeck festgelegt. Er beginnt an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Gemeinde Wietmarschen und der Stadt Nordhorn. Der festgelegte Trassenkorridor verläuft zunächst in Richtung Südwesten, östlich an Nordhorn vorbei, nahe der Grenze zu den Niederlanden (Provinz Overijssel). Er quert dann die Autobahn 30 östlich der Anschlussstelle Gildehaus. Anschließend zieht sich der festgelegte Trassenkorridor in Richtung Südosten und umgeht Bad Bentheim im Südwesten. Der Abschnitt endet kurz darauf an der Grenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich der Städte Bad Bentheim (Landkreis Grafschaft Bentheim) und Ochtrup (Kreis Steinfurt).
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 30 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 28. März 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 3. Dezember 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhänge) (zip, 30 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 6 MB)
Struktur des Antrags (pdf, 130 KB)
Plananlage 1 (Übersicht) (pdf, 1 MB)
Plananlage 2 (Vorschlagstrasse) (pdf, 15 MB)
Plananlage 3 (Trassierung) (pdf, 4 MB)
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens anstelle einer Antragskonferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 18. Februar 2022 zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Schriftliches Verfahren im Planfeststellungs-Abschnitt 3 (Vorhaben 1, A-Nord) (15.01.-18.02.2022)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 11. April 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 16. Oktober 2023 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 1. Dezember 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 1,28 GB)
Teil A | Allgemeine Unterlagen (zip, 95 MB)
Teil B | Alternativenvergleich (zip, 2 MB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 209 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 1 MB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 179 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 313 MB)
Teil G | Raumordnung und sonstige Belange (zip, 39 MB)
Teil H | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 40 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. Dezember 2023 bis zum 19. Februar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für das Vorhaben 1, Abschnitt NDS3 (pdf, 289 KB)
Für die Bereiche der Gemeinden Ochtrup und Borken beachten Sie bitte zusätzlich auch die folgende Bekanntmachung, die in den dortigen örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht ist.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für das Vorhaben 1, Abschnitte NRW1 und NDS3 (pdf, 307 KB)