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    Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Konverterstation Meerbusch – Osterath

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen (Abschnitt NDS3)

    etwa 30 km | Niedersachsen | Amprion

    Planfeststellung
    seit Q4 2021


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Raum Wietmarschen – Raum Borken/Scherm­beck festgelegt. Er beginnt an der gemein­samen Verwaltungs­grenze der Gemeinde Wiet­marschen und der Stadt Nordhorn. Der fest­gelegte Trassen­korridor verläuft zunächst in Richtung Süd­westen, östlich an Nordhorn vorbei, nahe der Grenze zu den Nieder­landen (Provinz Overijssel). Er quert dann die Auto­bahn 30 östlich der Anschluss­stelle Gildehaus. Anschließend zieht sich der fest­gelegte Trassen­korridor in Richtung Süd­osten und umgeht Bad Bentheim im Süd­westen. Der Abschnitt endet kurz darauf an der Grenze zwischen Nieder­sachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich der Städte Bad Bentheim (Landkreis Grafschaft Bentheim) und Ochtrup (Kreis Steinfurt).

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 30 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Informatie in het Nederlands

    Die Bundes­netz­agentur hat aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens anstelle einer Antrags­konferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Die betrof­fenen Träger öffentlicher Belange, die aner­kannten Umwelt­vereini­gungen sowie die interessierte Öffent­lichkeit konnten bis zum 18. Februar 2022 zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Planfest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewon­nenen Infor­mationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse des schriftl­ichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 11. April 2022 einen Untersuchungs­rahmen für die Planfest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. Dezember 2023 bis zum 19. Februar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Für die Bereiche der Gemeinden Ochtrup und Borken beachten Sie bitte zusätzlich auch die folgende Bekannt­machung, die in den dortigen örtlichen Tages­zeitungen veröffentlicht ist.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung20.12.2023
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3 Abschnitt NRW1
    Planfeststellung
    frist 18.12.2023-19.02.2024
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3
    Planfeststellung
    meldung14.04.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3 Abschnitt NRW1
    Planfeststellung
    meldung17.01.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3 Abschnitt NRW1 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a Abschnitt NRW3b
    Planfeststellung
    frist 15.01.-18.02.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3
    Planfeststellung

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