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Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Punkt Koblenz – Punkt Marxheim (Abschnitt D1)
etwa 78 km | Hessen, Rheinland-Pfalz | Amprion
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Weißenthurm – Riedstadt) festgelegt. Er beginnt am Punkt Koblenz, quert unmittelbar danach im Verlauf nach Osten den Rhein und verläuft dann rechtsrheinisch über den Taunus in Richtung Frankfurt. Der Abschnitt endet auf dem Stadtgebiet der Stadt Hofheim am Punkt Marxheim.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Hessen, Rheinland-Pfalz |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Umbeseilung |
Länge | etwa 78 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 15. April 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 21. Juni 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Karten, Anlagen) (zip, 264 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 7 MB)
Karte 1: Natura 2000 (pdf, 8 MB)
Karte 3: Raumordnung (pdf, 23 MB)
Karte 4: Erdbebenzonen (pdf, 3 MB)
Anlage 1: Planungsraumanalyse (pdf, 8 MB)
Anlage 1, Anhang 1: Auswertung der Artdaten (pdf, 190 KB)
Anlage 1, Anhang 2: Fotodokumentation (pdf, 27 MB)
Anlage 1, Karte 1: Übersichtskarte (pdf, 12 MB)
Anlage 1, Karte 2: Schutzgebiete (pdf, 64 MB)
Anlage 1, Karte 3: Habitatkomplexe (pdf, 7 MB)
Anlage 1, Karte 4: Fundpunkte (pdf, 63 MB)
Die Bundesnetzagentur führte am 19. und 20. Juli 2022 in Mainz eine Antragskonferenz für den Abschnitt durch. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen der Konferenz waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2 (Abschnitt D1) (19.-20.07.2022, Mainz)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. November 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.