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    Bertikow – Pasewalk

    Bertikow – Pasewalk

    etwa 31 km | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | 50Hertz

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ1 2018


    Verlauf

    Die ge­plante Frei­leitung soll die Umspann­werke Bertikow in Branden­burg und Pase­walk in Mecklen­burg-Vor­pommern verbinden. Auf dieser Strecke betreibt der Vorhaben­träger 50Hertz bereits eine Hoch­spannungs­leitung aus den 1950er-Jahren mit 220 kV. Diese soll nach In­betrieb­nahme der neuen, leistungs­fähigeren 380-kV-Leitung zurück­gebaut werden. Der fest­gelegte Trassen­korridor verläuft über­wiegend gebündelt mit der A 20.

    Not­wendig ist das Vorhaben, da die Leistung der Er­neuerbare-Energien-Anlagen in den Regionen Ucker­mark und Vor­pommern in den kommenden Jahren deutlich ansteigen wird. Die derzeitige Über­tragungs­kapazität reicht nicht aus, um dem Über­tragungs­bedarf der künftig an Land und auf See erzeugten Wind­energie nachkommen zu können. Darüber hinaus kann auch kon­ventionell erzeugter Strom über die geplante Leitung trans­portiert werden.

    Das Vorhaben 11 ist bereits seit der ersten Fassung von 2013 Bestand­teil des Bundes­bedarfs­plans.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Ersatzneubau

    Länge

    etwa 31 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 29. Februar 2024

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 4. August 2014 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vor­schlag für den be­absichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 24. September 2014 in Torgelow eine Antrags­konferenz für den Ab­schnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die be­troffenen Träger öffent­licher Belange, aner­kannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Infor­mationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen gesammelt und erörtert. Diese Infor­mationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Er­gebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 14. November 2014 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beur­teilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unter­lagen nach § 8 NABEG lagen vom 4. September 2017 bis zum 4. Oktober 2017 öffentlich aus. Im An­schluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 6. November 2017 die Möglich­keit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig er­hobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen er­hoben oder Stellung­nahmen ab­gegeben haben. Der Er­örterungs­termin war am 10. und 11. Januar 2018 in Torgelow.

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