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    Wolmirstedt – Regelzonengrenze

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    Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle

    Wolmirstedt – Landesgrenze Niedersachsen / Sachsen-Anhalt (Abschnitt C)

    etwa 47 km | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | 50Hertz

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ4 2023


    Verlauf

    Der fest­gelegte Trassen­korridor beginnt im Bereich Helm­stedt nahe der Landes­grenze zwischen Nieder­sachsen und Sachsen-Anhalt. Er verläuft zunächst für etwa 2,5 km in südöstlicher Rich­tung parallel zum ehe­maligen Braun­kohle­tagebau Wulfers­dorf und verschwenkt an dessen Süd­ende nach Ost­nord­ost. Der Trassen­korridor verläuft anschließend bis zum Umspann­werk Wolmir­stedt im Land­kreis Börde gerad­linig und durch­gängig in Bündelung mit der bereits bestehenden 380-kV-Leitung Helmstedt-Wolmirstedt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Parallelneubau

    Länge

    etwa 47 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 30. November 2020 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vor­schlag für den be­absichtig­ten Verlauf des Trassen­korridors sowie An­gaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schrift­liches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Stellung­nahmen konnten bis zum 5. Februar 2021 ab­gegeben werden. Dabei wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt. Diese ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 29. März 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Jede Person sowie anerkannte Umwelt­vereinigungen, die in ihrem satzungs­gemäßen Aufgaben­bereich berührt sind, konnten sich vom 3. Februar bis zum 3. April 2023 zu den beabsichtigen Trassen­korridoren äußern. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungst­ermin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 28. Juni 2023 in Magde­burg.

    Die Bundesnetzagentur hat am 31. Oktober 2023 einen 47 km langen Trassen­korridor für den Abschnitt fest­gelegt. Sie ist dabei weitest­gehend dem Vor­schlag von 50Hertz gefolgt.

    Antrag auf Änderung

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 3. November 2023 beantragt, die Bundes­fach­planungs­entscheidung vom 31. Oktober 2023 im Bereich Helm­stedt zu ändern. Da die Änderung der Bundes­fach­planung im vereinfachten Verfahren durch­geführt wird, kann auf eine Antrags­konferenz sowie auf die Behörden- und Öffentlichkeits­beteiligung verzichtet werden.

    SUP-Vorprüfung

    Die Bundes­netz­agentur hat fest­gestellt, dass die beantragte Änderung keine voraus­sichtlich erheblichen Umwelt­auswirkungen hat, die im weiteren Aufstellungs­verfahren nach § 43 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) zu berücksichtigen sind. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist daher nicht erforderlich.

    Veröffentlichung der Entscheidung

    Die Bundes­netz­agentur hat mit der Entscheidung vom 30. Januar 2024 den durch die Bundes­fach­planungs­entscheidung vom 31. Oktober 2023 fest­gelegten Trassen­korridor gering­fügig geändert. Im Bereich Helm­stedt an der Landes­grenze Nieder­sachsen / Sachsen-Anhalt wird der fest­gelegte Trassen­korridor gering­fügig erweitert. Die Trassen­korridor­erweiterung erfolgt in nord­westlicher Richtung auf einer Länge von circa 460 m. Der fest­gelegte Korridor im Änderungs­bereich ist im Benehmen mit der zuständigen Landes­behörde raum­verträglich. Die Entscheidung im vereinfachten Verfahren ist für das nach­folgende Plan­fest­stellungs­verfahren verbindlich.

    Termine und Meldungen

    meldung07.11.2023
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 28.06.2023
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    frist 03.02.-03.04.2023
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    meldung10.01.2023
    BBPlG 10 Abschnitt C Abschnitt D-West
    Bundesfachplanung
    meldung30.11.2022
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    meldung29.03.2021
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Bundesfachplanung

    Untersuchungsrahmen für Vorhaben 10, Abschnitt Wolmirstedt – Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt festgelegt

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    frist 09.01.-05.02.2021
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Bundesfachplanung

    Stellungnahmen für das Bundes­fachplanungs­verfahren von Vorhaben 10, Abschnitt C

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    meldung04.01.2021
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Bundesfachplanung

    Bundesfachplanung in Abschnitt C gestartet, Antragskonferenz als schriftliches Verfahren

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    meldung02.12.2020
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Bundesfachplanung

    Antrag auf Bundesfachplanung für Vorhaben 10, Abschnitt Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt – Wolmirstedt

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