H2Hauptnavigation
Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle
Helmstedt Ost – Salzgitter (Abschnitt D-West)
etwa 53 km | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | TenneT
Unterlagen
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Erörterungstermin
Abschluss der Bundesfachplanung
Verlauf
Der vorgeschlagene Trassenkorridor beginnt am Netzverknüpfungspunkt Salzgitter und verläuft zunächst in östliche und südöstliche Richtung. Dabei wird das Industrieareal der Salzgitter AG gequert. Ab Adersheim verläuft der vorgeschlagene Trassenkorridor gebündelt mit einer bestehenden 110-kV-Freileitung durch landwirtschaftlich geprägte Flächen südlich des Naturparks Elm-Lappwald. Ab Twieflingen verschwenkt er zunächst in nördliche und östlich von Wolsdorf dann in nordöstliche Richtung, bevor er die Bundesstraße 244 quert. Auf kurzer Strecke besteht die Bündelungsoption mit einer 110-kV-Freileitung. Schließlich wird der Netzverknüpfungspunkt Helmstedt Ost erreicht.
Nördlich und südlich des Vorschlags befinden sich alternative Trassenkorridor-Segmente, die ebenfalls untersucht wurden und bei der Entscheidung über die Festlegung eines raum- und umweltverträglichen Trassenkorridors herangezogen werden.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 53 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 28. März 2024
Der Vorhabenträger TenneT hat am 1. Dezember 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Im Januar 2023 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen und Anhänge) (zip, 316 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Februar 2023 in Wolfenbüttel eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 10, Abschnitt D-West (15.02.2023, Wolfenbüttel)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 31. Mai 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.