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    Wolmirstedt – Regelzonengrenze

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    Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt

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    Helmstedt Ost – Salzgitter

    Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle

    Helmstedt Ost – Salzgitter (Abschnitt D-West)

    etwa 53 km | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | TenneT

    Abschnitt D-West

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q1 2023

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Helmstedt Ost – Salzgitter des BBPlG-Vorhabens 10
    Status

    Unterlagen

    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

    Erörterungstermin

    Abschluss der Bundesfachplanung


    Verlauf

    Der vorgeschlagene Trassen­korridor beginnt am Netz­verknüpfungs­punkt Salz­gitter und verläuft zunächst in östliche und süd­östliche Richtung. Dabei wird das Industrie­areal der Salzgitter AG gequert. Ab Aders­heim verläuft der vor­geschlagene Trassen­korridor gebündelt mit einer bestehenden 110-kV-Frei­leitung durch land­wirtschaftlich geprägte Flächen südlich des Natur­parks Elm-Lapp­wald. Ab Twieflingen verschwenkt er zunächst in nörd­liche und östlich von Wols­dorf dann in nord­östliche Richtung, bevor er die Bundes­straße 244 quert. Auf kurzer Strecke besteht die Bündelungs­option mit einer 110-kV-Frei­leitung. Schließlich wird der Netz­verknüpfungs­punkt Helmstedt Ost erreicht.

    Nördlich und südlich des Vor­schlags befinden sich alternative Trassen­korridor-Segmente, die eben­falls unter­sucht wurden und bei der Entscheidung über die Fest­legung eines raum- und umwelt­verträglichen Trassen­korridors heran­gezogen werden.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 53 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 1. Dezember 2022 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Im Januar 2023 hat die Bundes­netz­agentur die Vollständig­keit des Antrags festgestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 15. Februar 2023 in Wolfen­büttel eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 31. Mai 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Unterlagen (§ 8 NABEG)
    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung16.06.2023
    BBPlG 10 Abschnitt D-West
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 15.02.2023
    BBPlG 10 Abschnitt D-West
    Bundesfachplanung
    meldung10.01.2023
    BBPlG 10 Abschnitt C Abschnitt D-West
    Bundesfachplanung
    meldung01.12.2022
    BBPlG 10 Abschnitt D-West
    Bundesfachplanung

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