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    Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West

    Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West

    Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)

    Gerstungen – Bergrheinfeld/West (Abschnitt D)

    etwa 129 km | Bayern, Thüringen | TenneT; TransnetBW

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ4 2020


    Verlauf

    Der fest­gelegte Trassen­korridor bildet über weite Teile eine gemeinsame Stamm­strecke mit dem Abschnitt D des Vorhabens 3. Er beginnt zwischen Gerstungen und Eisenach nahe der Ort­schaft Unter­ellen. Er verläuft dann in südlicher und süd­östlicher Richtung an Mark­suhl vorbei und erreicht östlich von Bad Salzungen das Tal der Werra. Diesem folgt er am östlichen Rand. Südlich von Schwallungen quert der Trassen­korridor das Werra­tal und verläuft in südlicher Richtung durch den Land­kreis Schmal­kalden-Meiningen. Nördlich von Mellrich­stadt erreicht er die thüringisch-bayerische Landes­grenze und folgt dann der Autobahn 71 bis nördlich von Poppen­hausen. Danach trennt er sich vom Verlauf des Vorhabens 3 und verläuft östlich von Poppen­hausen in süd­licher Rich­tung weiter bis nach Berg­rhein­feld/West.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT
    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 129 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Die Bundesnetz­agentur hat am 9. Mai 2017 in Ilmenau, am 15. Mai in Bad Kissingen und am 23. Mai in Fulda Antrags­konferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben den Vorhaben­trägern die betroffenen Träger öffentlich­er Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lichkeit. Auf den Antrags­konferenzen wurden Infor­mationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen gesammelt und erörtert. Diese Info­rmationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Die Bundes­netz­agentur hat den Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung in zwei Teilen fest­gelegt.

    Teil 1: Thüringer Vorschlag

    Der erste Teil des Unter­suchungs­rahmens bezieht sich aus­schließlich auf die Prüfung eines räumlichen Alternativ­vorschlags, den der Frei­staat Thüringen in den Antrags­konferenzen in Ilmenau und Gotha unter­breitet hat. In Anlehnung an die Aus­führungen unter Ziffer 3.1 des Positions­papiers für Unterlagen nach § 8 NABEG hat die Bundes­netz­agentur den Vorhaben­trägern am 3. August 2017 eine Grob­prüfung dieses Vorschlags aufgegeben. Die Vorhaben­träger haben ein entsprechendes Gut­achten erstellen lassen und dieses am 6. Dezember 2017 eingereicht. Die Bundes­netz­agentur kommt nach sorg­fältiger Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Alternativ­vorschlag des Frei­staates Thüringen nicht ernst­haft in Betracht kommt, da er eine deutlich höhere Anzahl an Konflikt­stellen aufweist. Daher wird er im weiter­gehenden Verfahren nicht berück­sichtigt.

    Teil 2: Festlegung des Unter­suchungs­rahmens

    Am 17. Oktober 2017 hat die Bundes­netz­agentur den zweiten Teil des Unter­suchungs­rahmens festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die die Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen haben.

    Weitere Alternativen

    Bei den Antrags­konferenzen wurden weitere alternative Trassen­korridore vorgeschlagen. Die Bundes­netz­agentur hat den Vorhaben­trägern aufgegeben, die im Unter­suchungs­rahmen genannten Alternativen fachlich zu prüfen. Die ernst­haft in Betracht kommenden Alternativen wurden in das weitere Bundes­fachplanungs­verfahren auf­genommen.

    Anpassungen

    Die Vorhaben­träger haben bei vertiefenden Prüfungen festgestellt, dass sie manche der zu unter­suchenden Trassen­korridore in geringem Umfang modifizieren müssen. Diese Anpassungen haben sie der Bundes­netz­agentur angezeigt

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 25. April bis zum 24. Mai 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 24. Juni 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei nicht­öffentlichen Erörterungs­terminen die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termine waren am 3. und 4. September 2019 in Bad Salzungen, am 10. und 11. September in Petersberg und am 17. und 18. September in Bad Kissingen.

    Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeits­beteiligung und der Erörterungs­termine sind der Bundes­netz­agentur neue Erkenntnisse zu bereits unter­suchten und noch nicht unter­suchten Belangen zugetragen worden. Um ihr eine sach­gerechte Beurteilung für die Entscheidung über einen raum- und umwelt­verträglichen Trassen­korridor zu ermöglichen, hat die Bundesnetz­agentur die Vorhaben­träger aufgefordert, die entsprechenden Sach­verhalte einer Einschätzung zu unterziehen.

    Darüber hinaus haben die Beteiligten weitere Hinweise und Alternativ­vorschläge eingereicht, aus denen die Bundes­netz­agentur Prüf­aufträge für den Vorhaben­träger abgeleitet hat. Die Vorhaben­träger haben daraufhin für eine ernsthaft in Betracht kommende Alternative Unter­lagen erstellt, die für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore erforderlich sind.

    Trassen­korridor­segment 461

    Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassen­korridor­segment 461 liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Oerlen­bach und Ramsthal im Land­kreis Bad Kissingen sowie Poppen­hausen im Land­kreis Schwein­furt. Die Öffentlich­keit hatte bis zum 16. April 2020 die Möglich­keit, sich zu dieser Alternative zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetz­agentur gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) statt eines Erörterungs­termins eine Online-Konsultation durch­geführt. Teilnahme­berechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nach­beteiligung Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 29. Juni bis zum 24. Juli 2020 äußern.

    TenneT und TransnetBW haben am 8. Januar 2021 beantragt, die Bundesfachplanungsentscheidung im Bereich Geldersheim abzuändern.

    Da die Änderung der Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wurde, konnte auf eine Antragskonferenz sowie auf die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden.

    SUP-Vorprüfung

    Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die beantragte Änderung keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat, die im weiteren Aufstellungsverfahren nach § 43 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu berücksichtigen sind. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung nicht erforderlich.

    Veröffentlichung der Entscheidung

    Die Bundes­netzagentur hat mit Entscheidung vom 6. August 2021 den durch die Bundesfach­planungs­entscheidung vom 30. Oktober 2020 festgelegten Trassen­korridor für das Vorhaben 4, Abschnitt D (Gerstungen – Bergrheinfeld/West) des Bundesbedarfs­plangesetzes (BBPlG) geändert. Südwestlich von Gelders­heim wird der festgelegte Trassen­korridor geringfügig, auf einer Länge von 700 Meter bis zu 120 Meter östlich über den ursprünglich festgelegten Korridorrand hinaus, verschoben. Der festgelegte Korridor im Änderungs­bereich ist im Benehmen mit den zuständigen Landes­behörden raum­verträglich. Die Entscheidung im vereinfachten Verfahren ist für das nachfolgende Planfeststellungs­verfahren verbindlich.

    Informationen zur Auslegung finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.

    Termine und Meldungen

    meldung09.04.2022
    BBPlG 04 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    meldung07.01.2022
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    meldung06.08.2021
    BBPlG 04 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    meldung30.10.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D
    Bundesfachplanung

    SuedLink: Trassenkorridor für Abschnitt D festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 29.06.-24.07.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 17.-18.09.2019
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 10.-11.09.2019
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 03.-04.09.2019
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 23.05.2017
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 15.05.2017
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 09.05.2017
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D
    Bundesfachplanung

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