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Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West
Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West
Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)
Gerstungen – Bergrheinfeld/West (Abschnitt D)
etwa 129 km | Bayern, Thüringen | TenneT; TransnetBW
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor bildet über weite Teile eine gemeinsame Stammstrecke mit dem Abschnitt D des Vorhabens 3. Er beginnt zwischen Gerstungen und Eisenach nahe der Ortschaft Unterellen. Er verläuft dann in südlicher und südöstlicher Richtung an Marksuhl vorbei und erreicht östlich von Bad Salzungen das Tal der Werra. Diesem folgt er am östlichen Rand. Südlich von Schwallungen quert der Trassenkorridor das Werratal und verläuft in südlicher Richtung durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Nördlich von Mellrichstadt erreicht er die thüringisch-bayerische Landesgrenze und folgt dann der Autobahn 71 bis nördlich von Poppenhausen. Danach trennt er sich vom Verlauf des Vorhabens 3 und verläuft östlich von Poppenhausen in südlicher Richtung weiter bis nach Bergrheinfeld/West.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 129 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 28. März 2024
Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW haben am 17. März 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 19 MB)
Karte 1: Typenpläne (zip, 4 MB)
Karten 2-3: Übersichtskarten (zip, 28 MB)
Karten 4-25: Themenkarten (zip, 821 MB)
Karten 26-37: Strukturierung des Untersuchungsraums (zip, 367 MB)
Karten 38-45: Trassenkorridorfindung und -analyse (zip, 132 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 9. Mai 2017 in Ilmenau, am 15. Mai in Bad Kissingen und am 23. Mai in Fulda Antragskonferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf den Antragskonferenzen wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt D) (09.05.2017, Ilmenau)
Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt D) (15.05.2017, Bad Kissingen)
Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt D) (23.05.2017, Fulda)
Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung in zwei Teilen festgelegt.
Teil 1: Thüringer Vorschlag
Der erste Teil des Untersuchungsrahmens bezieht sich ausschließlich auf die Prüfung eines räumlichen Alternativvorschlags, den der Freistaat Thüringen in den Antragskonferenzen in Ilmenau und Gotha unterbreitet hat. In Anlehnung an die Ausführungen unter Ziffer 3.1 des Positionspapiers für Unterlagen nach § 8 NABEG hat die Bundesnetzagentur den Vorhabenträgern am 3. August 2017 eine Grobprüfung dieses Vorschlags aufgegeben. Die Vorhabenträger haben ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen und dieses am 6. Dezember 2017 eingereicht. Die Bundesnetzagentur kommt nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Alternativvorschlag des Freistaates Thüringen nicht ernsthaft in Betracht kommt, da er eine deutlich höhere Anzahl an Konfliktstellen aufweist. Daher wird er im weitergehenden Verfahren nicht berücksichtigt.
Prüfvermerk zur Grobprüfung des Thüringer Vorschlags (pdf, 426 KB)
Untersuchungsrahmen, Teil 1: Grobprüfung des Vorschlags des Freistaates Thüringen (pdf, 354 KB)
Karte mit Segmentierung des Vorschlags des Freistaates Thüringen (pdf, 8 MB)
Gutachten: Grobprüfung des Vorschlags des Freistaates Thüringen (pdf, 12 MB)
Teil 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens
Am 17. Oktober 2017 hat die Bundesnetzagentur den zweiten Teil des Untersuchungsrahmens festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die die Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen haben.
Teil 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 544 KB)
Weitere Alternativen
Bei den Antragskonferenzen wurden weitere alternative Trassenkorridore vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hat den Vorhabenträgern aufgegeben, die im Untersuchungsrahmen genannten Alternativen fachlich zu prüfen. Die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen wurden in das weitere Bundesfachplanungsverfahren aufgenommen.
Ergebnisse der Grobprüfungen von alternativen Trassenkorridorvorschlägen (pdf, 8 MB)
Anpassungen
Die Vorhabenträger haben bei vertiefenden Prüfungen festgestellt, dass sie manche der zu untersuchenden Trassenkorridore in geringem Umfang modifizieren müssen. Diese Anpassungen haben sie der Bundesnetzagentur angezeigt
Anpassungen von Trassenkorridoren in den Abschnitten D der Vorhaben 3 und 4 BBPlG (pdf, 4 MB)
Die Vorhabenträger haben die Unterlagen für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts zunächst am 15. März 2019 vorgelegt, Anfang April 2019 jedoch noch eine neue Version eingereicht.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 1,70 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 746 KB)
1. Erläuterungsbericht (zip, 36 MB)
2. Technische Beschreibung des Vorhabens (zip, 35 MB)
3. Raumverträglichkeitsstudie (zip, 162 MB)
4.1 Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (zip, 10 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 1-3 (zip, 533 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 4-6 (zip, 392 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 7-8 (zip, 151 MB)
4.2 Untersuchungen zur Natura-2000-Verträglichkeit (zip, 125 MB)
4.3 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 6 MB)
4.4 Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 50 MB)
5. Einschätzen der Betroffenheit der sonstigen öffentlichen und privaten Belange (zip, 2 MB)
6. Fachbeitrag zur Prognose der wasserrechtlichen Zulässigkeit (zip, 153 MB)
7. Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich (zip, 66 MB)
8. Planung Gesamtvorhaben (zip, 22 MB)
9. Abkürzungs-, Quellen- und Literaturverzeichnis, Glossar (zip, 2 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 25. April bis zum 24. Mai 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 24. Juni 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei nichtöffentlichen Erörterungsterminen die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermine waren am 3. und 4. September 2019 in Bad Salzungen, am 10. und 11. September in Petersberg und am 17. und 18. September in Bad Kissingen.
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt D (03.-04.09.2019, Bad Salzungen)
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt D (10.-11.09.2019, Petersberg)
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt D (17.-18.09.2019, Bad Kissingen)
Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und der Erörterungstermine sind der Bundesnetzagentur neue Erkenntnisse zu bereits untersuchten und noch nicht untersuchten Belangen zugetragen worden. Um ihr eine sachgerechte Beurteilung für die Entscheidung über einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor zu ermöglichen, hat die Bundesnetzagentur die Vorhabenträger aufgefordert, die entsprechenden Sachverhalte einer Einschätzung zu unterziehen.
Prüfauftrag Abschnitt D (pdf, 32 KB)
Darüber hinaus haben die Beteiligten weitere Hinweise und Alternativvorschläge eingereicht, aus denen die Bundesnetzagentur Prüfaufträge für den Vorhabenträger abgeleitet hat. Die Vorhabenträger haben daraufhin für eine ernsthaft in Betracht kommende Alternative Unterlagen erstellt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore erforderlich sind.
Trassenkorridorsegment 461
Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassenkorridorsegment 461 liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Oerlenbach und Ramsthal im Landkreis Bad Kissingen sowie Poppenhausen im Landkreis Schweinfurt. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 16. April 2020 die Möglichkeit, sich zu dieser Alternative zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 29. Juni bis zum 24. Juli 2020 äußern.
Alternative Trassenkorridorsegment 461 (Prüfung) (pdf, 1 MB)
Alternative Trassenkorridorsegment 461 (Anhang 1) (pdf, 2 MB)
Alternative Trassenkorridorsegment 461 (Anlagen) (zip, 66 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 30. Oktober 2020 einen 129 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 4 MB)
Anlage 1 (Karte Länderübergangspunkt Henneberg und Mellrichstadt) (pdf, 4 MB)
TenneT und TransnetBW haben am 8. Januar 2021 beantragt, die Bundesfachplanungsentscheidung im Bereich Geldersheim abzuändern.
Da die Änderung der Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wurde, konnte auf eine Antragskonferenz sowie auf die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden.
Antrag auf Änderung der Bundesfachplanung im Bereich Geldersheim (pdf, 1 MB)
SUP-Vorprüfung
Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die beantragte Änderung keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat, die im weiteren Aufstellungsverfahren nach § 43 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu berücksichtigen sind. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung nicht erforderlich.
Veröffentlichung der Entscheidung
Die Bundesnetzagentur hat mit Entscheidung vom 6. August 2021 den durch die Bundesfachplanungsentscheidung vom 30. Oktober 2020 festgelegten Trassenkorridor für das Vorhaben 4, Abschnitt D (Gerstungen – Bergrheinfeld/West) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) geändert. Südwestlich von Geldersheim wird der festgelegte Trassenkorridor geringfügig, auf einer Länge von 700 Meter bis zu 120 Meter östlich über den ursprünglich festgelegten Korridorrand hinaus, verschoben. Der festgelegte Korridor im Änderungsbereich ist im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden raumverträglich. Die Entscheidung im vereinfachten Verfahren ist für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren verbindlich.
Informationen zur Auslegung finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Entscheidung zur Änderung der Bundesfachplanung im Bereich Geldersheim (pdf, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die folgenden Veränderungssperren erlassen.
Veränderungssperre Pfersdorf (pdf, 8 MB)
Veränderungssperre Poppenhausen (pdf, 8 MB)
Veränderungssperre Fambach (pdf, 677 KB)
Veränderungssperre Rödelmaier Eichenhausen (pdf, 7 MB)