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    Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West

    Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West

    Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)

    Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West (Abschnitt D3)

    1 km | Bayern | TenneT

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ4 2023


    Verlauf

    Die Trasse beginnt an der geplanten Konverter­station Berg­rheinfeld/West südlich des »Felsenhofs«. Sie verläuft über drei Freileitungs­masten östlich des Wald­gebietes parallel zur Zufahrt zum Umspann­werk.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    1 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 22. Februar 2021 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 2. April 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 11. Juni 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 21. November 2022 bis zum 20. Januar 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 23. Mai 2023 in Grafen­rheinfeld.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 25. Oktober 2023 den Plan fest­gestellt. Die Trasse ist rund 600 Meter lang und beginnt an der geplanten Konverter­station Bergrheinfeld/West südlich des »Felsenhofs«. Sie verläuft östlich des Wald­gebietes parallel zur Zufahrt bis zum Umspann­werk in Berg­rheinfeld. Die Anbindung erfolgt über eine Wechselstrom-Frei­leitung mit drei Masten. Der Vorhaben­träger kann nun mit dem Bau beginnen.

    Neben der Veröffentlichung auf dieser Seite lag der Plan­feststellungs­beschluss vom 29. November bis zum 13. Dezember 2023 öffentlich zur Einsicht­nahme aus. Einzel­heiten entnehmen Sie bitte der folgenden Bekannt­machung.

    Termine und Meldungen

    meldung25.10.2023
    BBPlG 04 Abschnitt D3
    Planfeststellung
    veranstaltung 23.05.2023
    BBPlG 04 Abschnitt D3
    Planfeststellung
    frist 21.11.2022-20.01.2023
    BBPlG 04 Abschnitt D3
    Planfeststellung
    meldung29.09.2022
    BBPlG 04 Abschnitt D3
    Planfeststellung
    meldung16.06.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D1 Abschnitt D2 Abschnitt D3
    Planfeststellung
    frist 08.03.-02.04.2021
    BBPlG 04 Abschnitt D3
    Planfeststellung
    meldung22.02.2021
    BBPlG 04 Abschnitt D3
    Planfeststellung

    Planfeststellungsantrag für Abschnitt D3 von Vorhaben 4 eingereicht

    zur Verfahrens-Detailseite

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