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Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel (Abschnitt A4)
38 km | Niedersachsen | TenneT
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Brunsbüttel – Scheeßel festgelegt.
Die festgestellte Trasse beginnt an der Grenze der Landkreise Stade und Rotenburg (Wümme), nordwestlich der Ortschaft Baaste. Sie verläuft zunächst Richtung Farven und weiter nach Anderlingen. Von dort aus verläuft sie in südlicher Richtung und schwenkt ab der Gemeindegrenze Heeslingen/Elsdorf in südöstliche Richtung bis zur Autobahn 1, welche die festgestellte Trasse östlich von Elsdorf quert. Der Abschnitt endet südöstlich der Bundesstraße 75 in der Gemeinde Scheeßel.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 38 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 19. September 2024
Der Vorhabenträger TenneT hat am 30. April 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 61 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 11 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 42 MB)
Anlage 2 | Typenpläne (zip, 3 MB)
Anlage 3 | Artengruppensteckbriefe (pdf, 2 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 17. Juli 2020 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3 und 4, Abschnitt A4 (pdf, 66 KB)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 30. September 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. Dezember 2022 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundes-netzagentur hat deren Vollständigkeit am 30. Januar 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 3,2 GB)
Gesamtinhaltsverzeichnis (pdf, 446 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 39 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung Vorzugstrasse (zip, 21 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 110 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 33 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 42 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 714 GB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen (zip, 250 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 4 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 116 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 47 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 59 MB)
Teil L | Gutachten Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 1,8 GB)
Teil M | Dokumentation verwendeter Daten und Informationen (pdf, 569 KB)
Der Vorhabenträger hat ergänzende Geodaten für den Abschnitt zur Verfügung gestellt, die auf seiner Website abrufbar sind.
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. Februar bis zum 20. April 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erörterung
Die Bundesnetzagentur hat am 10. August 2023 nach § 22 Absatz 5 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG zur Verfahrensbeschleunigung im Rahmen ihres Ermessens entschieden, auf das Durchführen eines Erörterungstermins im Sinne von § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu verzichten.
Der Vorhabenträger hat am 3. Juli 2023 Änderungen des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen beantragt. Die kenntlich gemachten Änderungen lagen der Bundesnetzagentur am 8. September 2023 abschließend vor. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Teil A (Allgemeiner Teil) (zip, 1 MB)
Teil C (Technik und Trassierung) (zip, 26 MB)
Teil D (Rechtserwerbsplan und Verzeichnis) (zip, 15 MB)
Teil H (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) (zip, 4 MB)
Teil I (Landschaftspflegerischer Begleitplan) (zip, 122 MB)
Teil K (Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen, Befreiungen) (zip, 320 KB)
Teil L (Gutachten, Konzepte, sonstige Unterlagen) (zip, 9 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 15. März 2024 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 38 km lang und beginnt an der Grenze der Landkreise Stade und Rotenburg (Wümme). Sie endet nordöstlich von Scheeßel. Der Beschluss umfasst auch die Genehmigung einer Lichtwellenleiter-Zwischenstation. Diese verstärkt die Signale der Glasfaserkabel, die der Kommunikation im Betrieb des Erdkabels dienen. Der Vorhabenträger kann nun mit dem Bau beginnen.
Bekanntmachung Erlass Planfeststellungsbeschluss gemäß § 24 NABEG (pdf, 132 KB)
Planfeststellungsbeschluss Vorhaben 3 und 4, Abschnitt A4 (pdf, 7 MB)
Teil C (Technik und Trassierung) (zip, 63 MB)
Teil D (Rechtserwerbsplan und Verzeichnis) (zip, 24 MB)
Teil I (Landschaftspflegerischer Begleitplan) (zip, 123 MB)
Teil K (Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen) (zip, 42 MB)
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger TenneT hat am 18. Dezember 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 18. Januar 2024 genehmigt. Die Genehmigung umfasst die Errichtung von Zuwegungen für den Baustellen- und Schwerlastverkehr sowie einzelne vorzeitige Baumfällungen, Baumrodungen und Baumrückschnitte.