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    Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim (Abschnitt B2)

    etwa 66 km | Niedersachsen | TenneT

    Planfeststellung
    seit Q2 2021


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Scheeßel – Bad Ganders­heim / Seesen fest­gelegt. Er verläuft zunächst in der Region Hannover in Nieder­sachsen. Der Trassen­vorschlag beginnt westlich von Neustadt am Rübenberge (Stadt­teil Stöcken­drebber) und verläuft in Richtung der Ort­schaft Mandels­loh. Die vor­geschlagene Trasse schwenkt dann in süd­westliche Richtung, quert bei Wulfelade die Leine und verläuft östlich der Kernstadt von Neustadt am Rüben­berge. In dem Bereich von Neustadt am Rübenberge schlägt der Vorhaben­träger zudem eine westlich der Vorschlags­trasse parallel verlaufende alternative Trasse vor. Die Vorschlags­trasse läuft dann zwischen den Garbsener Stadt­teilen Schloß Ricklingen und Horst in südlicher Richtung, quert die Autobahn 2 sowie bei Seelze den Mittelland­kanal. Im Bereich der Stadt Seelze schlägt der Vorhaben­träger ebenfalls eine alternative Trassierung vor. Die vor­geschlagene Trasse verläuft dann südlich und später süd­östlich in Richtung Gehrden und Ronnenberg. Danach verläuft sie dann wieder in südlicher Richtung, umgeht den Deister auf dem Gebiet der Stadt Springe östlich und endet an der Grenze der Region Hannover zum Land­kreis Hildes­heim nord­westlich von Elze.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 66 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 21. Juni 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 11. August 2021 einen Untersuchung­srahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 27. November 2023 bis zum 29. Januar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 27.11.2023-29.01.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B2
    Planfeststellung
    meldung29.09.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B2
    Planfeststellung
    meldung11.08.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B2
    Planfeststellung
    frist 22.05.-21.06.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B2
    Planfeststellung
    meldung23.04.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B2
    Planfeststellung

    Planfeststellungs-Anträge für Abschnitt B2 der Vorhaben 3 und 4 eingereicht

    zu den Vorhabenseiten: Vorhaben 3, Vorhaben 4

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