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    Pulgar – Geußnitz

    Geußnitz – Bad Sulza

    Bad Sulza – Vieselbach

    Pulgar – Vieselbach

    Bad Sulza – Vieselbach (Abschnitt West)

    37 km | Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt West

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ3 2023


    Verlauf

    Die planfestgestellte Trasse orientiert sich im Wesent­lichen an der bereits bestehenden Leitung. Sie beginnt am Mast 155 bei Bad Sulza und folgt dann der 380-kV-Leitung Pulgar – Vieselbach in süd­westlicher Richtung durch den Land­kreis Weimarer Land. Nördlich von Nieder­zimmern verlässt die Trasse die bestehende Leitung, knickt nach Westen ab und führt an Wallichen vorbei. Am Kreuzungs­punkt mit der 380-kV-Leitung Lauchstädt – Vieselbach und der ICE-Schnell­trasse knickt sie nach Süd­westen ab und folgt diesen bis zum Endpunkt beim Umspann­werk Vieselbach.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau

    Länge

    37 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 15. Januar 2024

    Die Bundes­netz­agentur hat die Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs-gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 13. Juli 2020 konnten sie unter anderem zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­fest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 31. August 2020 einen Untersuchungs­rahmen für die Planfest­stellung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die Umwelt­verträglichkeits­prüfung vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. Juni bis zum 19. August 2022 Ein­wendungen gegen den Plan erheben.

    Erörterung

    Die Bundes­netz­agentur hat alle ein­gegangenen Stellung­nahmen und Ein­wendungen sowie die dazu­gehörigen Erwiderungen des Vorhaben­trägers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung fest­gestellt. Am 20. Dezember 2022 hat die Bundes­netz­agentur zur Verfahrens­beschleunigung entschieden, gemäß § 22 Abs. 5 und § 10 Abs. 3 S. 1 NABEG auf die Durch­führung des Erörterungs­termins zu verzichten.

    Termine und Meldungen

    meldung30.12.2022
    BBPlG 13 Abschnitt West
    Planfeststellung
    frist 20.06.-19.08.2022
    BBPlG 13 Abschnitt West
    Planfeststellung
    meldung30.05.2022
    BBPlG 13 Abschnitt West
    Planfeststellung
    meldung22.04.2022
    BBPlG 13 Abschnitt West
    Planfeststellung
    meldung21.08.2020
    BBPlG 13 Abschnitt West
    Planfeststellung

    Vorhaben 13: Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung in Abschnitt West festgelegt

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    frist 15.06.-13.07.2020
    BBPlG 13 Abschnitt West
    Planfeststellung
    meldung16.04.2020
    BBPlG 13 Abschnitt West
    Planfeststellung

    Vorhaben 13: Planfeststellung für Abschnitt West beantragt

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