H2Hauptnavigation
Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Lippetal / Welver / Hamm (Korridor B)
Warendorf - Lippetal/Welver/Hamm (Abschnitt Süd 2)
etwa 24 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion
Unterlagen
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Erörterungstermin
Abschluss der Bundesfachplanung
Verlauf
Der vorgeschlagene Trassenkorridor beginnt östlich von Sendenhorst und verläuft zunächst in südöstlicher Richtung. Westlich von Beckum kreuzt er die Autobahn 2 und knickt leicht südlich ab, bis er zum Konverterstandort im Norden der Gemeinde Welver führt.
Der Vorhabenträger Amprion hat den Abschnitt Süd 2 unter dem Namen Warendorf – Hamm beantragt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Nordrhein-Westfalen |
technische Daten | Gleichstrom, 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 24 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. Dezember 2023
Der Vorhabenträger Amprion hat am 21. September 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 11. Oktober 2022 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 601 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 23 MB)
Allgemeinverständliche Zusammenfassung (pdf, 2 MB)
1 | Karte Projektgebiet (pdf, 8 MB)
4 | Strukturierung des Untersuchungsraums (zip, 118 MB)
5 | Trassenkorridorfindung (zip, 19 MB)
6 | Analyse der Trassenkorridore (zip, 223 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 9. November 2022 in Wettringen eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 49, Abschnitt Süd 2 (09.11.2022, Wettringen)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 24. Februar 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.