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Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen/Strodthagen
Edemissen/Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen/Hessen
Landesgrenze Niedersachsen/Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West
Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West
Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)
Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth (Abschnitt A1)
etwa 8 km | Schleswig-Holstein | TenneT

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Wilster – Scheeßel festgelegt. Er beginnt am Netzverknüpfungspunkt beim Umspannwerk Wilster und verläuft in südlicher Richtung bis Brokdorf. Der Abschnitt endet nördlich der Bundesstraße 431 in der Gemeinde Wewelsfleth, westlich von Großwisch.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Schleswig-Holstein |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 8 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. März 2023
Der Vorhabenträger TenneT hat am 17. Februar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 36 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 6 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 24 MB)
Anlage 2 | Typenpläne (zip, 2 MB)
Anlage 3 | Artengruppensteckbriefe (pdf, 2 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 24. März 2020 in Brunsbüttel vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Bis zum 17. Juli 2020 konnten zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellungnahmen abgegeben werden. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3 und 4, Abschnitt A1 (pdf, 54 KB)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 11. September 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.