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Bertikow – Pasewalk
Bertikow – Pasewalk
etwa 31 km | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | 50Hertz
Verlauf
Die geplante Freileitung soll die Umspannwerke Bertikow in Brandenburg und Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern verbinden. Auf dieser Strecke betreibt der Vorhabenträger 50Hertz bereits eine Hochspannungsleitung aus den 1950er-Jahren mit 220 kV. Diese soll nach Inbetriebnahme der neuen, leistungsfähigeren 380-kV-Leitung zurückgebaut werden. Der festgelegte Trassenkorridor verläuft überwiegend gebündelt mit der A 20.
Notwendig ist das Vorhaben, da die Leistung der Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Regionen Uckermark und Vorpommern in den kommenden Jahren deutlich ansteigen wird. Die derzeitige Übertragungskapazität reicht nicht aus, um dem Übertragungsbedarf der künftig an Land und auf See erzeugten Windenergie nachkommen zu können. Darüber hinaus kann auch konventionell erzeugter Strom über die geplante Leitung transportiert werden.
Das Vorhaben 11 ist bereits seit der ersten Fassung von 2013 Bestandteil des Bundesbedarfsplans.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Ersatzneubau |
Länge | etwa 31 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. März 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 4. August 2014 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 7 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (pdf, 12 MB)
Anlage 2: Themenkarten (pdf, 28 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 24. September 2014 in Torgelow eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 14. November 2014 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 4. August 2017 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen, Anhänge) (zip, 426 MB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 175 KB)
Erläuterungsbericht (zip, 28 MB)
Raumverträglichkeitsstudie (RVS) (zip, 33 MB)
Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung (SUP): Textteil (zip, 5 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 4. September 2017 bis zum 4. Oktober 2017 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 6. November 2017 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 10. und 11. Januar 2018 in Torgelow.
Die Bundesnetzagentur hat am 29. März 2018 einen 32 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 4 MB)
Anlagen zur Entscheidung (pdf, 5 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 413 KB)