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    Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Konverterstation Meerbusch – Osterath

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Raum Borken / Schermbeck – Osterath (Abschnitt D)

    etwa 102 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion


    Verlauf

    Der Abschnitt zwischen dem Raum Borken/Schermbeck und dem Netz­verknüpfungs­punkt Osterath (beides in Nordrhein-Westfalen) ist Teil des Vorhabens 1 und bildet dessen südlichen Abschluss.

    Der fest­gelegte Trassen­korridor beginnt auf dem Gebiet der Stadt Borken, passiert Rhede östlich, Bocholt südlich, Hamminkeln nord­westlich und verläuft über das Gebiet der Stadt Rees zur Querung des Rheins bei Xanten-Obermörmter.

    Im Weiteren verläuft der fest­gelegte Trassen­korridor linksrheinisch, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Auf dem Gebiet von Sonsbeck quert er die A 57, erreicht Kevelaer, verläuft zwischen Geldern-Kapellen und Sonsbeck-Hamb, passiert Issum westlich, verläuft östlich von Geldern-Hartefeld, Nieukerk sowie Aldekerk und quert die A 40 im Bereich der Anschluss­stelle Kerken.

    Der Trassen­korridor verläuft weiter östlich von Kempen-St. Hubert und westlich von Krefeld-Hüls, schwenkt vor Tönisvorst-St. Tönis in Richtung Tönisvorst-Vorst, um diesen Stadtteil östlich zu passieren. Die weitere Korridor­festlegung verläuft westlich vorbei an Krefeld-Forstwald, nach Querung der A 44 ein Stück parallel zu dieser und führt östlich an Willich vorbei Richtung Meerbusch-Osterath. Südlich von Meerbusch-Osterath erreicht der fest­gelegte Trassen­korridor die zwei möglichen Konverter­standort­flächen KSF II und die KSF 2 und den Netz­verknüpfungs­punkt, das Umspann­werk (UW) Osterath.

    Informatie in het Nederlands.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 102 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 13. März 2024

    Die Bundesnetz­agentur hat am 7. Juni in Wesel und am 13. Juni 2018 in Krefeld Antrags­konferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 25. September 2018 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundesfach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat. Die Bundesnetz­agentur hat Amprion aufgegeben, sämtliche eingebrachten Trassenkorridor­segmente aus dem Bundes­fachplanungs­antrag sowie eine zusätzliche Alternative weiter zu untersuchen. Darüber hinaus sollen aufgrund der Grenznähe auch Aus­wirkungen des Vorhabens auf das Staatsgebiet der Niederlande untersucht werden.

    Neuentwicklungen und Anpassungen

    Die Bundesnetz­agentur hat im Untersuchungs­rahmen festgelegt, dass Amprion Trassenkorridore neu zu entwickeln hat. Diese Neuentwicklungen hat Amprion der Bundesnetz­agentur angezeigt.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden aufgrund der Corona-Pandemie gemäß § 3 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) ausschließlich im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hatte vom 22. Juni bis zum 21. August 2020 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war vom 8. bis zum 9. sowie vom 15. bis zum 17. Dezember 2020 in Moers.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundesnetz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Die Bundesnetzagentur hat am 31. Mai 2021 einen etwa 102 km langen Trassen­korridor für den Abschnitt festgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist gemäß dem Planungs­sicher­stellungs­gesetz (PlanSiG) die zusätzliche Auslegung der Entscheidung vor Ort nicht erforderlich. Die Veröffent­lichung erfolgt ausschließlich in elektro­nischer Form auf dieser Website. Weitere Informa­tionen zur Auslegung sowie zum möglichen Versand der Unterlagen auf einem Datenträger finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Termine und Meldungen

    meldung23.02.2023
    BBPlG 01 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    meldung05.05.2022
    BBPlG 01 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    meldung28.04.2022
    BBPlG 01 Abschnitt C Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    meldung25.03.2022
    BBPlG 01 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    meldung07.06.2021
    BBPlG 01 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 08.-17.12.2020
    BBPlG 01 Abschnitt D
    Bundesfachplanung

    Erörterungstermin Vorhaben 1, Abschnitt D

    Moers

    Die Erörterung findet statt am 8. und 9. Dezember sowie vom 15. bis zum 17. Dezember 2020.

    frist 22.06.-21.08.2020
    BBPlG 01 Abschnitt D
    Bundesfachplanung

    Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bundes­fachplanungs­unterlagen für Vorhaben 1, Abschnitt D

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung30.04.2020
    BBPlG 01 Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    meldung28.09.2018
    BBPlG 01 Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 13.06.2018
    BBPlG 01 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 07.06.2018
    BBPlG 01 Abschnitt D
    Bundesfachplanung

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