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Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz (Abschnitt E2)
etwa 44 km | Rheinland-Pfalz | Amprion
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Rommerskirchen – Weißenthurm festgelegt. Er beginnt an der Landesgrenze im Bereich der Gemeinde Grafschaft und folgt dann in südöstlicher Richtung weitestgehend parallel dem Verlauf des Rheins. Ab dem Stadtgebiet von Mülheim-Kärlich verläuft der Korridor dann in östlicher Richtung und endet im Stadtgebiet von Koblenz südlich des Rheinhafens.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Rheinland-Pfalz |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Umbeseilung |
Länge | etwa 44 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 15. April 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 26. Juli 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 4 MB)
Karte 1: Natura 2000 (pdf, 9 MB)
Karte 3: Raumordnung (pdf, 16 MB)
Anlage 1: Faunistische Planungsraumanalyse (Erläuterungsbericht) (pdf, 3 MB)
Anlage 1, Anhang 1: Auswertung der Messtischblatt-Listen (pdf, 110 KB)
Anlage 1, Anhang 2: Fotodokumentation der Übersichtsbegehung (pdf, 13 MB)
Anlage 1, Karte1: Übersichtskarte (pdf, 8 MB)
Anlage 1, Karte 2: Schutzgebiete (pdf, 29 MB)
Anlage 1, Karte 3: Habitatkomplexe (pdf, 8 MB)
Anlage 1, Karte 4: Fundpunkte (pdf, 69 MB)
Anlage 1, Karte 5: Lage der Probeflächen im Untersuchungsraum (pdf, 77 MB)
Anlage 1, Karte 6: Fotodokumentation Übersichtskarte (pdf, 77 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 28. September 2022 in Vallendar eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt E2 (28.09.2022, Vallendar)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.