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    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

    Wolmirstedt – Raum Naumburg/Eisenberg (Abschnitt A)

    etwa 182 km | Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz; TenneT

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ2 2020


    Verlauf

    Der fest­gelegte Trassen­korridor beginnt am Netz­verknüpfungs­punkt Wolmir­stedt und verläuft von dort zunächst in südlicher Richtung in Verlaufs­richtung der Autobahn 14 westlich an Magdeburg vorbei. Süd­westlich von Magdeburg schwenkt er nach Süd­osten. Süd­westlich von Schönebeck (Elbe) biegt er nach Süden ab, verläuft östlich vorbei an Förderstedt und Staßfurt bis nördlich von Alsleben (Saale), wo er die Saale quert. Der Verlaufs­richtung der A 14 folgend verläuft der Trassen­korridor weiter in Richtung Südosten bis in Höhe der Stadt Halle (Saale), welche er im Osten umgeht. Die Weiße Elster quert er nahe des Raßnitzer Sees, dessen östliches Ufer gestreift wird. Weiter nach Süden strebend folgt der Trassen­korridor der Verlaufs­richtung der Autobahn 9, teilweise in enger Bündelung, und umgeht dabei Bad Dürrenberg und Weißenfels im Osten. Von dort verläuft er nach Süd­westen, bevor er kurz hinter der Landes­grenze in Thüringen nördlich von Eisenberg im südlichen Koppel­punkt endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz
    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 182 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. März 2024

    Die Vorhaben­träger 50Hertz und TenneT haben am 8. März 2017 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 3. Mai 2017 in Magdeburg und am 8. Mai in Halle (Saale) Antrags­konferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben den Vorhaben­trägern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 7. August 2017 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die die Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen haben. Am 6. Oktober 2017 hat die Bundes­netz­agentur eine über­arbeitete Fest­legung des Untersuchungs­rahmens veröffentlicht. Sie hat darin über die klein­räumige Verschiebung eines Trassen­korridor­segments bei Schkölen und über die Aufnahme eines neuen klein­räumigen Trassen­korridor­segments bei Magdeburg-Eulenberg entschieden.

    Weitere Alternativen

    Die Bundes­netz­agentur hat den Vorhaben­trägern die Grob­prüfung von vier neuen Alter­nativen aufgegeben, die Dritte vor­geschlagen hatten. Am 10. August 2018 hat die Bundesnetz­agentur entschieden, dass drei dieser Alternativen ernsthaft in Betracht kommen und in das weitere Bundes­fachplanungs­verfahren aufzunehmen sind. Dies sind die Bündelungen mit der Autobahn 14 zwischen Neugatters­leben und Plötzkau sowie mit den 380-kV-Frei­leitungen Ragow – Förderstedt und Wolmirstedt – Förderstedt. Am 18. April 2019 hat die Bundes­netz­agentur entschieden, dass die Konverter­standorte 2 und 3 nicht weiter zu betrachten sind.

    Die Vorhaben­träger haben am 30. April 2019 die Unterlagen vorgelegt, die für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung des Abschnitts erforderlich sind. Dabei haben sie eine Aus­führung als Erd­kabel und auf Teil­abschnitten auch die Möglichkeit einer Freileitungs­ausführung untersucht.

    Erdkabel

    Freileitung

    Die Unter­lagen nach § 8 NABEG lagen vom 19. Juni bis zum 18. Juli 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 19. August 2019 die Möglich­keit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren die Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 12. November 2019 in Staßfurt.

    Termine und Meldungen

    meldung18.06.2021
    BBPlG 05 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    meldung02.04.2020
    BBPlG 05 Abschnitt A
    Bundesfachplanung

    Trassenkorridor für Abschnitt A des SuedOstLink festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 12.-13.11.2019
    BBPlG 05 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    meldung19.06.2019
    BBPlG 05 Abschnitt A
    Bundesfachplanung

    Unterlagen für SuedOstLink-Abschnitt A veröffentlicht

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung30.04.2019
    BBPlG 05 Abschnitt A
    Bundesfachplanung

    Unterlagen für SuedOstLink-Abschnitt A eingetroffen

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 08.05.2017
    BBPlG 05 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 03.05.2017
    BBPlG 05 Abschnitt A
    Bundesfachplanung

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