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    Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Riedstadt – Mannheim-Wallstadt (Abschnitt A)

    etwa 60 km | Baden-Württemberg, Hessen | Amprion

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ1 2019


    Verlauf

    Der Trassen­korridor beginnt an der Grenze zwischen den Gemeinden Riedstadt und Groß-Gerau, nördlich von Wolfskehlen. Von dort aus verläuft der Korridor zunächst in südöstlicher Richtung bis Pfungstadt, dann entlang der A 67 bis Hähnlein. Bei Hähnlein knickt der Trassen­korridor nach Südwesten ab. Er quert die A 67 sowie den Jägersburger Wald und anschließend die B 44. Südlich des Kraft­werks Biblis verläuft er erneut in Richtung Süden. Er passiert Hofheim, Bürstadt und Lampert­heim. Dann quert er die Viernheimer Heide, schließlich die A 6 und das Viernheimer Kreuz. Er endet in Mannheim-Wallstadt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg, Hessen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Umbeseilung

    Länge

    etwa 60 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Die Bundesnetz­agentur hat am 24. Februar in Weinheim und am 3. März 2015 in Bingen Antrags­konferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen gesammelt und erörtert. Diese Infor­mationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 15. Juni 2015 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 25. Oktober bis zum 24. November 2017 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 27. Dezember 2017 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war vom 26. bis 29. Juni 2018 in Worms.

    Termine und Meldungen

    meldung16.01.2019
    BBPlG 02 Abschnitt A
    Bundesfachplanung

    Bundesfachplanung für Ultranet-Abschnitt A abgeschlossen

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 26.-29.06.2018
    BBPlG 02 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 03.03.2015
    BBPlG 02 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 24.02.2015
    BBPlG 02 Abschnitt A
    Bundesfachplanung

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