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    Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West

    Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West

    Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen (Abschnitt A2)

    9 km | Niedersachsen, Schleswig-Holstein | TenneT

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ3 2023


    Verlauf

    Die festgestellte Trasse beginnt nördlich der Bundes­straße 431 auf dem Gebiet der Gemeinde Wewels­fleth. Sie verläuft in süd­östlicher Richtung und schwenkt bei Holler­wettern nach Süd­westen, um die Elbe zu queren. Nördlich von Wisch­hafen trifft die vor­geschlagene Trasse wieder auf Land. Der Abschnitt endet am Schinkel­weg in der nieder­sächsischen Gemeinde Wisch­hafen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Schleswig-Holstein

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    9 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Im Abschnitt A2 hat die Bundes­netz­agentur auf Antrag des Vorhaben­trägers ab der Ein­reichung des Plans und der Unterlagen gemäß § 21 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Über­tragungs­netz (NABEG) ein ein­heitliches Plan­feststellungs­verfahren für die SuedLink-Vorhaben 3 (Brunsbüttel – Großgartach) und 4 durchgeführt.

    Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 25. März 2020 in Bruns­büttel vorgesehene Antrags­konferenz nicht statt­finden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundes­netz­agentur gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme gegeben. Bis zum 17. Juli 2020 konnten zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung­nahmen abgegeben werden. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 11. September 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, bis zum 28. Oktober 2022 zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 22. August bis zum 21. Oktober 2022 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aussschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 26. April 2023 in Wilster.

    Am 21. Juni 2023 hat der Vorhaben­träger erneut Änderungen des bereits aus­gelegten Plans und der Unter­lagen an die Bundes­netz­agentur über­mittelt. Da durch diese Anpassungen in den Plan­unterlagen jedoch keine Aufgaben­bereiche von Behörden oder Vereinigungen beziehungs­weise Belange Dritter neu oder stärker als bisher berührt worden sind, hat die Bundes­netz­agentur von einer erneuten Beteiligung nach § 78 Absatz 8 Satz 1 des Verwaltungs­verfahrens­gesetzes (VwVfG) abgesehen.

    Die Bundesnetzagentur hat am 15. August 2023 den Plan fest­gestellt. Die fest­gestellte Trasse ist rund 8,5 km lang und verläuft auf 5,3 km in einem Tübbing­tunnel. Sie kreuzt im Bereich der Gemeinden Wewelsfleth (Schleswig-Holstein) und Wischhafen (Niedersachsen) die Elbe. Dort befinden sich zwei Schacht­bauwerke, die das Tunnel­bauwerk erschließen.

    Neben der Veröffentlichung auf dieser Seite lag der Plan­feststellungs­beschluss vom 18. September bis zum 2. Oktober 2023 öffentlich zur Einsicht­nahme aus. Einzel­heiten entnehmen Sie bitte der folgenden Bekannt­machung.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 19. Dezember 2022 einen Antrag auf vorzeitigen Bau­beginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 30. Januar 2023 genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung16.08.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    veranstaltung 26.04.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung31.03.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung31.01.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    frist 22.08.-28.10.2022
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung01.08.2022
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung01.07.2022
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    frist 17.06.-17.07.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A2
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 3 und 4, Abschnitt A2

    zur Verfahrens-Detailseite Vorhaben 3

    zur Verfahrens-Detailseite Vorhaben 4

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