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Osterath – Rommerskirchen
Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP
Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz
Punkt Koblenz – Punkt Marxheim
Punkt Marxheim – Punkt Ried
Punkt Ried – Punkt Wallstadt
Punkt Wallstadt – Philippsburg
Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Rommerskirchen – Weißenthurm (Abschnitt E)
etwa 100 km | Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz | Amprion
Verlauf
Der Abschnitt zwischen Rommerskirchen in Nordrhein-Westfalen und Weißenthurm in Rheinland-Pfalz ist ein Teilstück des Vorhabens 2 (Ultranet). Er liegt innerhalb der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers Amprion.
Der festgelegte Trassenkorridorabschnitt von Rommerskirchen bis Weißenthurm beginnt am Umspannwerk Rommerskirchen in der Stadt Bergheim im Rhein-Erft-Kreis und führt zuerst Richtung Pulheim. Nordwestlich der Stadt knickt er in südöstlicher Richtung ab. Nach etwa zwölf Kilometern quert der Abschnitt die Kölner Stadtgrenze. Hier verbleibt er eine kurze Strecke, bevor er bei Frechen zurück in den Rhein-Erft-Kreis verläuft und nach ungefähr acht Kilometern wiederholt die Stadtgrenzen von Köln passiert.
Der Abschnitt bleibt auf Kölner Stadtgebiet, bis er auf Höhe der Stadt Brühl wieder in den Rhein-Erft-Kreis eintritt. Danach führt der Trassenkorridor zwischen den Stadtgebieten Wesseling und Bornheim in den Rhein-Sieg-Kreis und passiert schließlich den Westen der Stadt Bonn. Zurück im Rhein-Sieg-Kreis knickt er in südliche Richtung ab, bevor er bei Meckenheim wieder Richtung Südost schwenkt und nach etwa 16 Kilometern Nordrhein-Westfalen verlässt.
In Rheinland-Pfalz verläuft der Trassenkorridor für ungefähr 25 Kilometer durch den Kreis Ahrweiler, wo er bei Bad Neuenahr-Ahrweiler die Ahr quert. Südlich der Gemeinde Brohl-Lützing gelangt er in den Kreis Mayen-Koblenz und führt bis an das Abschnittsende, zum Umspannwerk Weißenthurm, in der Gemeinde Kettig.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Umbeseilung |
Länge | etwa 100 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 10. September 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 18. Dezember 2015 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Für einen ersten Überblick bietet Amprion zusätzlich eine allgemein verständliche Zusammenfassung an. Diese ist nicht Teil des Antrages.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge A-L) (zip, 275 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 14 MB)
Anhang A.1: Themenkarten (zip, 26 MB)
Anhang A.2: Ergebnis der Grobkorridorbetrachtung (zip, 49 MB)
Anhang A.3: Ergebnis der Trassenkorridorbetrachtung (zip, 69 MB)
Anhang A.4.1: Trassenkorridorstränge (pdf, 5 MB)
Anhang A.4.2: Raumwiderstandsanalyse Trassenkorridore (zip, 77 MB)
Anhang A.4.3: In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung (pdf, 7 MB)
Anhang A.4.4: Textliche Ziele der Raumordnung (pdf, 6 MB)
Anhang A.5: Ergänzende Karten (zip, 16 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 19. April 2016 in Siegburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2 (Abschnitt E) (19.04.2016, Siegburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 22. August 2016 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat im November 2019 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Hauptdokument, Anlagen 1-3, Anhänge A-D, Karten) (zip, 1,33 GB)
Anhang A (Grundlagen) (pdf, 523 KB)
Anhang B (Umweltbericht) (pdf, 2 MB)
Anhang C (Raumverträglichkeitsstudie) (pdf, 8 MB)
Anhang D (sonstige öffentliche und private Belange) (pdf, 152 KB)
Anlage I (Natura 2000) (zip, 88 MB)
Anlage II (Artenschutz) (zip, 10 MB)
Anlage III (Immissionsprognose) (zip, 4 MB)
Karten B.2.1 (Mensch) (zip, 227 MB)
Karten B.2.2 (Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt) (zip, 191 MB)
Karten B.2.3 (Boden) (zip, 98 MB)
Karten B.2.4 (Wasser) (zip, 136 MB)
Karten B.2.5 (Landschaft) (zip, 177 MB)
Karten B.2.6 (Kultur- und sonstige Sachgüter) (zip, 126 MB)
Karten B.2.7 (Konfliktrisiko Trassenkorridor) (zip, 37 MB)
Karten B.2.8 (Konfliktrisiko Trassenachse) (zip, 18 MB)
Karten B.2.9 (Konfliktschwerpunkte) (zip, 19 MB)
Karten B.2.10 (Entwicklung Trassenkorridor bei Nicht-Nutzung) (zip, 26 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 17. Februar bis zum 16. März 2020 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 16. April 2020 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 15. und 16. September 2020 in Bonn.
Erörterungstermin Vorhaben 2, Abschnitt E (15.-16.09.2020, Bonn)
Die Bundesnetzagentur hat am 28. Februar 2022 einen rund 100 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Er orientiert sich am Verlauf bereits bestehender Stromleitungen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist gemäß Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) die zusätzliche Auslegung der Entscheidung vor Ort nicht erforderlich. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Website. Weitere Informationen zur Auslegung sowie zum möglichen Versand der Unterlagen auf einem Datenträger finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung BFP-Entscheidung (pdf, 77 KB)
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 2 MB)
Anlage 1 (Länderübergangspunkt Nordrhein-Westfalen – Rheinland-Pfalz) (pdf, 9 MB)
Anlage 2 (Überwachungskonzept erhebliche Umweltauswirkungen) (pdf, 450 KB)