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Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach
Grafenrheinfeld – Rittershausen (Abschnitt 1)
etwa 50 km | Bayern | TenneT
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Verlauf
Zwischen dem Umspannwerk Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen soll eine bestehende 380-kV-Freileitung um einen zusätzlichen Stromkreis erweitert werden. Der Abschnitt verläuft von Grafenrheinfeld zunächst in südwestliche Richtung. Die Leitung verläuft dabei östlich der Gemeinden Waigolshausen, Bergtheim, Oberpleichfeld, Würzburg, Rottendorf, Theilheim und Lindelbach. Südlich von Erlach nähert sich die Leitung dem Main und quert ihn westlich von Kleinochsenfurt. Die Leitung passiert Gaukönigshofen östlich und erreicht dann den Punkt Rittershausen.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Zubeseilung |
Länge | etwa 50 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 19. Januar 2024
Der Bundesbedarfsplan sieht für die Einzelmaßnahme Grafenrheinfeld – Kupferzell aufgrund ihrer besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 14. Februar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-3) (zip, 85 MB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 171 KB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG, Erläuterungsbericht (pdf, 5 MB)
Anlage 2: Gliederungen für die Unterlagen gemäß § 21 NABEG (zip, 874 KB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 13. Juli 2020 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 17. Juli 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die Umweltverträglichkeitsprüfung vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 18. November 2022 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 10. Februar 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht und Anlagen) (zip, 2,14 GB)
00 | Inhaltsverzeichnis (pdf, 208 KB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 4 MB)
02 | Übersichtspläne (zip, 10 MB)
03 | Technische Pläne und Liste (zip, 194 MB)
04 | Rechtserwerb (zip, 76 MB)
06 | UVP-Bericht (zip, 544 MB)
07 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 522 MB)
08 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 121 MB)
10 | Wasserrechtliche Anträge (zip, 14 MB)
11 | Forstrechtliche Unterlage (zip, 11 MB)
12 | Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (zip, 7 MB)
13 | Bodenschutzkonzept (zip, 66 MB)
14 | Kartierberichte (zip, 576 MB)
15 | sonstige Belange (zip, 911 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. Februar bis zum 20. April 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG und § 18 UVPG für das Vorhaben 20, Abschnitt 1 (pdf, 857 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 23. und 24. August 2023 in Grafenrheinfeld.
Erörterungstermin Vorhaben 20, Abschnitt 1 (23.-24.08.2023, Grafenrheinfeld)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hatte die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.