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    Pulgar – Geußnitz

    Geußnitz – Bad Sulza

    Bad Sulza – Vieselbach

    Pulgar – Vieselbach

    Geußnitz – Bad Sulza (Abschnitt Mitte)

    42 km | Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt Mitte

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ2 2023


    Verlauf

    Der rund 42 km lange festgelegte Trassen­verlauf orientiert sich weitest­gehend an einer bereits bestehenden Hoch­spannungs­leitung. Süd­östlich der Ortschaft Raba wird die un­mittel­bare Parallel­führung zur Bestands­leitung auf kurzer Strecke ver­lassen, um einen Wald­bestand zu schonen. Im weiteren Verlauf umgeht die neue Strom­leitung – anders als die bestehende Leitung – die Ort­schaften Hayns­burg und Goßra. Zwischen Schkölen und Bad Sulza werden auf zwei jeweils rund fünf Kilometer langen Teil­abschnitten die vor einigen Jahren neu errichteten Maste durch eine Um­beseilung weiter genutzt. Außer in diesen beiden Bereichen wird die bestehende Leitung nach Inbetrieb­nahme der neuen Systeme zurück­gebaut.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen-Anhalt, Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Ersatzneubau; Umbeseilung

    Länge

    42 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 15. Januar 2024

    Die Bundesnetz­agentur hat am 27. Februar 2020 in Apolda eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren unter anderem Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erheb­liche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Infor­mationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 30. April 2020 einen Untersuchungs­rahmen für die Planfest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentl­icher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 21. Februar bis zum 20. April 2022 Ein­wendungen gegen den Plan erheben. Auf­grund der Corona-Pandemie wurden gemäß § 3 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) die Unter­lagen aus­schließlich im Internet veröffentlicht.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 5. Juli 2022 in Gera.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundesnetz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 17. August 2023 die erste Änderung des bereits fest­gestellten Plans beantragt. Die Änderungen betreffen die Verschiebung eines Mastes im Bereich der Stadt Dornburg-Camburg (Saale-Holzland-Kreis, Thüringen) sowie damit einher­gehende Folge­änderungen. Den durch die Änderungen betroffenen Personen und Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegen­heit zur Äußerung gegeben. Auf Grund­lage der eingereichten Antrags­unterlagen sowie unter Berück­sichtigung der eingegangenen Stellung­nahmen und Äußerungen hat die Bundes­netz­agentur am 14. Dezember 2023 einen Plan­änderungs­beschluss erlassen.

    Darüber hinaus hat der Vorhaben­träger am 18. Oktober 2023 eine weitere Plan­änderung beantragt. Die Änderung bezieht sich auf die geringfügige Verkürzung des Umsetzungs­zeitraums einer vorgezogenen Arten­schutz­maßnahme im Bereich der Gemeinde Droyßig (Burgen­land­kreis, Sachsen-Anhalt). Auf Grund­lage der eingereichten Antrags­unterlagen hat die Bundes­netz­agentur am 4. Januar 2024 einen Änderungs­bescheid erlassen.

    Termine und Meldungen

    meldung15.01.2024
    BBPlG 13 Abschnitt Mitte
    Planfeststellung
    meldung14.12.2023
    BBPlG 13 Abschnitt Mitte
    Planfeststellung
    meldung16.05.2023
    BBPlG 13 Abschnitt Mitte
    Planfeststellung
    veranstaltung 05.07.2022
    BBPlG 13 Abschnitt Mitte
    Planfeststellung
    frist 21.02.-20.04.2022
    BBPlG 13 Abschnitt Mitte
    Planfeststellung
    meldung31.01.2022
    BBPlG 13 Abschnitt Mitte
    Planfeststellung
    meldung30.04.2020
    BBPlG 13 Abschnitt Mitte
    Planfeststellung

    Vorhaben 13: Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung in Abschnitt Mitte festgelegt

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    veranstaltung 27.02.2020
    BBPlG 13 Abschnitt Mitte
    Planfeststellung
    meldung14.01.2020
    BBPlG 13 Abschnitt Mitte
    Planfeststellung

    Planfeststellungsbeschluss für Vorhaben 13 Mitte beantragt

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