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    Röhrsdorf – Weida

    Weida – Remptendorf

    Röhrsdorf – Weida – Remptendorf

    Röhrsdorf – Weida (Abschnitt Ost)

    etwa 66 km | Sachsen, Thüringen | 50Hertz

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ1 2020


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt am Umspann­werk Röhrsdorf in Chemnitz. Er orientiert sich süd­westlich am Verlauf der bestehenden 220-kV-Leitungen Eula – Weida – Röhrsdorf und Röhrsdorf – Crossen bis südlich der Gemeinde Langen­berg. Von dort folgt der Korridor der Bestands­leitung Eula – Weida – Röhrsdorf weiter in nord­westlicher Richtung vorbei an Langen­berg, Falken und Langen­churs­dorf. Südlich von Uhlsdorf folgt er der 380-kV-Bestands­leitung bis nördlich von Meerane. Dort über­quert er zunächst die Landes­grenze zwischen Sachsen nach Thüringen. Danach knickt der Trassen­korridor zunächst leicht und ab Höhe Vollmershain deutlicher nach Süd­westen ab. In diesem Bereich tangiert der Trassen­korridor mehrfach die sächsisch-thüringische Landes­grenze. Nördlich von Klein­pillings­dorf verläuft er wieder in westlicher Richtung bis nördlich von Meilitz, bevor er, die Gemeinde nördlich und westlich umgehend, nach Süden bis zum Umspann­werk Weida abknickt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen, Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau

    Länge

    etwa 66 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 30. September 2023

    Die Bundes­netz­agentur hat am 21. Februar 2017 in Altenburg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 12. April 2017 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 9. Mai bis zum 11. Juni 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 11. Juli 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teil­nahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 24. September 2019 in Limbach-Oberfrohna.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 24.09.2019
    BBPlG 14 Abschnitt Ost
    Bundesfachplanung

    Erörterungstermin Vorhaben 14, Abschnitt Ost

    Limbach-Oberfrohna

    24.09.2019

    meldung09.05.2019
    BBPlG 14 Abschnitt Ost
    Bundesfachplanung

    Unterlagen für Vorhaben 14 Ost online abrufbar

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung26.03.2019
    BBPlG 14 Abschnitt Ost
    Bundesfachplanung

    Unterlagen für Vorhaben 14 Ost eingetroffen

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 21.02.2017
    BBPlG 14 Abschnitt Ost
    Bundesfachplanung

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