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Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Riedstadt – Mannheim-Wallstadt (Abschnitt A)
etwa 60 km | Baden-Württemberg, Hessen | Amprion
Verlauf
Der Trassenkorridor beginnt an der Grenze zwischen den Gemeinden Riedstadt und Groß-Gerau, nördlich von Wolfskehlen. Von dort aus verläuft der Korridor zunächst in südöstlicher Richtung bis Pfungstadt, dann entlang der A 67 bis Hähnlein. Bei Hähnlein knickt der Trassenkorridor nach Südwesten ab. Er quert die A 67 sowie den Jägersburger Wald und anschließend die B 44. Südlich des Kraftwerks Biblis verläuft er erneut in Richtung Süden. Er passiert Hofheim, Bürstadt und Lampertheim. Dann quert er die Viernheimer Heide, schließlich die A 6 und das Viernheimer Kreuz. Er endet in Mannheim-Wallstadt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg, Hessen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Umbeseilung |
Länge | etwa 60 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 15. April 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat im Dezember 2014 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge A-L) (zip, 561 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 8 MB)
Anhang A.1: Themenkarten (zip, 43 MB)
Anhang A.2: Ergebnis der Grobkorridorbetrachtung (zip, 101 MB)
Anhang A.3: Ergebnis der Trassenkorridorbetrachtung (zip, 119 MB)
Anhang A.4.1: Trassenkorridorstränge (pdf, 9 MB)
Anhang A.4.2: Raumwiderstandsanalyse Trassenkorridore (zip, 252 MB)
Anhang A.4.3: In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung (pdf, 16 MB)
Anhang A.4.4: Textliche Ziele der Raumordnung (pdf, 10 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 24. Februar in Weinheim und am 3. März 2015 in Bingen Antragskonferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2 (Abschnitt A) (24.02.2015, Weinheim)
Antragskonferenz Vorhaben 2 (Abschnitt A) (03.03.2015, Bingen)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 15. Juni 2015 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 7. September 2017 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Hauptdokument, Anlagen 1-4, Anhänge A-D) (zip, 1,57 GB)
Karte A.2.4 (Raumwiderstandsanalyse) (pdf, 4 MB)
Karten B.2.1 (Mensch) (zip, 87 MB)
Karten B.2.2 (Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt) (zip, 114 MB)
Karten B.2.3 (Boden) (zip, 49 MB)
Karten B.2.4 (Wasser) (zip, 42 MB)
Karten B.2.5 (Landschaft) (zip, 73 MB)
Karten B.2.6 (Kultur- und sonstige Sachgüter) (zip, 41 MB)
Karte B.2.7 (Konfliktrisiko Trassenkorridor) (pdf, 7 MB)
Karte B.2.8 (Konfliktrisiko Trassenachse) (pdf, 7 MB)
Karte B.2.9 (Konfliktschwerpunkte bei Nutzung Trassenachse) (pdf, 7 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 25. Oktober bis zum 24. November 2017 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 27. Dezember 2017 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war vom 26. bis 29. Juni 2018 in Worms.
Erörterungstermin Vorhaben 2, Abschnitt A (26.-29.06.2018, Worms)
Die Bundesnetzagentur hat am 16. Januar 2019 den Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Er orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Stromleitungen.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 2, Abschnitt A (pdf, 2 MB)
Anlage 1: Kartographischer Ausweis des festgelegten Trassenkorridors (pdf, 13 MB)
Anlage 2: Kartographischer Ausweis des Länderübergangspunkts (pdf, 4 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 433 KB)