Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

    Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Osterath – Rommerskirchen (Abschnitt C1)

    etwa 29 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Planfeststellung
    seit Q4 2021


    Verlauf

    Der genehmigte Trassen­korridor des Abschnitts beginnt im Rhein-Kreis-Neuss am südlichen Rande der Gemeinde Meer­busch, am Netz­verknüpfungs­punkt Osterath. Er verläuft in süd­südwestlicher Richtung, wo er die Gemeinden Kaarst und Neuss durchquert. Danach quert er die Gemeinde Greven­broich auf gut zwei Kilo­metern Länge am östlichen Rand, woraufhin er durch die Gemeinden Dormagen und Rommers­kirchen verläuft. Abschließend führt er entlang der Kreisgrenze zum Rhein-Erft-Kreis durch die Gemeinden Pulheim, Rommers­kirchen und Bergheim. Der Abschnitt endet am Umspann­werk Rommers­kirchen auf dem Gebiet der Gemeinde Berg­heim. Die Unter­lagen sehen einen Trassen­korridor für die Anbindungs­leitung vor, welche den für den Betrieb der Strom­leitung erforder­lichen Konverter an den Netz­ver­knüp­fungs­punkt sowie an die Gleich­strom­leitung anbindet. Hierfür ist bei der Umspann­anlage in Meerbusch-Osterath eine Erweiterung des Trassen­korridors auf der östlichen Seite vorgesehen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Umbeseilung

    Länge

    etwa 29 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 15. April 2024

    Die Bundes­netz­agentur hatte für den 7. Dezember 2021 eine Antrags­konferenz in Düsseldorf angesetzt. Aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens konnte diese jedoch nicht stattfinden. Die Bundes­netz­agentur hat stattdessen ein schrift­liches Verfahren gemäß § 5 Abs. 6 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die betroffenen Träger öffent­licher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffent­lichkeit konnten bis zum 14.  Januar 2022 zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Planfest­stellung erheb­lichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Infor­mationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bunde­snetz­agentur am 31. März 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzu­legen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 29. September 2023 den bear­beiteten Plan und die angefor­derten Unter­lagen einge­reicht. Die Bundes­netzagentur hat deren Vollständig­keit am 30. Oktober 2023 bestätigt.

    Amprion hat die Unter­lagen auch in einem digitalen Planungs­ordner zusammen­gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. November 2023 bis zum 19. Januar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterung

    Die Bundes­netz­agentur hat alle ein­gegangenen Stellung­nahmen und Ein­wendungen sowie die dazu­gehörigen Erwiderungen des Vorhaben­trägers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung fest­gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat ihr Ermessen dahin­gehend ausgeübt, gemäß § 22 Abs. 5 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 S. 1 NABEG auf die Durch­führung des Erörterungs­termins zu verzichten.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 20.11.2023-19.01.2024
    BBPlG 02 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung29.09.2023
    BBPlG 02 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung31.03.2022
    BBPlG 02 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    frist 07.12.2021-14.01.2022
    BBPlG 02 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung29.11.2021
    BBPlG 02 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung28.09.2021
    BBPlG 02 Abschnitt C1
    Planfeststellung

    H2Teilen

    Mastodon