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Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Konverterbereich Isar (Abschnitt D3b)
etwa 2 km | Bayern | TenneT

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Abschnitt ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink) und verbindet es über das Schaltwerk Isar mit dem Wechselstromnetz. Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassenkorridors, der im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Raum Schwandorf – Isar festgelegt wurde.
Der Abschnitt D3b beginnt unmittelbar südlich der A 92. Die vorgeschlagene Gleichstrom-Erdkabel-Leitung verläuft zunächst parallel zur Autobahn und erreicht einen ebenfalls an die A 92 angrenzenden Konverterstandort. Die für die Anbindung an den Netzverknüpfungspunkt erforderlichen Wechselstrom-Leitungen können als Erdkabel oder als Freileitung ausgeführt werden. Sie verlassen den Konverterstandort im Süden und streben anschließend auf den Netzverknüpfungspunkt zu. Dabei umgehen sie die vorhandenen Siedlungsbereiche und queren die vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen und Landschaftselemente.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 2 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. Dezember 2020
Der Vorhabenträger TenneT hat am 17. April 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 61 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 14 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 28 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für Mai 2020 vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern und alle relevanten Belange ermitteln zu können, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Juli 2020 abgegeben werden. Die Gelegenheit zur Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 5, Abschnitt D3b (03.07.2020)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 21. Oktober 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Die Bundesnetzagentur erwartet die Unterlagen im vierten Quartal 2021.