Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

    Sachsen-Anhalt Nord (Abschnitt A1)

    88 km | Sachsen-Anhalt | 50Hertz

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ1 2025


    Verlauf

    Die Trasse beginnt am Konverter­standort im Bereich des Umspann­werks Wolmirstedt als Frei­leitung und verläuft von dort teil­weise als Hybrid­leitung in südliche Richtung bis auf Höhe Magdeburg. Dort wechselt Vorhaben 5 an der Kabel­übergabe­station westlich von Magdeburg von Frei­leitung zu Erd­kabel, zudem kommen die Kabel von Vorhaben 5a hinzu. Süd­westlich von Magdeburg schwenkt die Trasse nach Süd­osten. Bei Welsleben biegt sie nach Süden ab, verläuft östlich von Förderstedt und trifft bei Neu­gatters­leben kurz vor Querung der Bode auf die Auto­bahn 14. In Bündelung mit der Auto­bahn strebt die Trasse weiter nach Süden zwischen Ilberstedt und Bernburg (Saale) hindurch und biegt nördlich von Alsleben (Saale) nach Süd­osten ab, wo sie die Saale quert und schließlich östlich von Könnern an der Grenze zwischen dem Salz­landkreis und dem Saale­kreis endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel; Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    88 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 10. Juni 2025

    Die Bundes­netz­agentur hat für den Abschnitt A1 der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Plan­feststellungs­verfahren geführt.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die an­erkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 17. Juli 2020 konnten sie unter anderem zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­fest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schrift­lichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Der Vorhaben­träger hat auf seiner Website weiterführende Informa­tionen zu seinen Antrags­unterlagen bereitgestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 30. September 2020 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 22. Januar bis zum 21. März 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erneute Auslegung der Unterlagen nach § 21 NABEG

    Für Bereiche der Stadt Tangermünde, der Gemeinde Hassel sowie der Gemeinde Kroppenstedt, die nur durch Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen abseits der geplanten Trassen­verläufe betroffen sind, erfolgte eine erneute Auslegung der Unter­lagen. Diese sind aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite unter dem Reiter Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG) zu finden. Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange in den genannten Bereichen durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 25. März bis zum 24. Mai 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Im selben Zeitraum konnten auch die berührten Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 25. Juni 2024 in Magdeburg.

    Der Vorhabenträger hat am 31. Oktober 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Plan­änderung um eine Änderung des Wege­konzepts, kabel­bezogene Änderungen, Anpassungen der Rechts­erwerbs­pläne und der Rechts­erwerbs­verzeichnisse, eine Trassen­verschiebung im Bereich der Ohre, eine Anpassung des Provisoriums nördlich des Mittel­land­kanals, Änderungen der Bezeichnung der Leiter­seile und Anpassungen der Unter­lagen (Teil G, I und J). Die konkreten Änderungen durch die erste Plan­änderung sind an den Blau­färbungen in den ausgelegte Unter­lagen zu erkennen. Die geänderten Unter­lagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden individuell angeschrieben.

    In der Gemeinde Niedere Börde erfolgte die Mitteilung über die Plan­änderung durch eine öffentliche Bekannt­machung in der örtlichen Tages­zeitung, da im Teil­bereich des Orts­teils Sams­wegen eine erstmalige oder stärkere Betroffenheit aufgrund bau­bedingter Schall­immissionen und Erschütterungen nicht ausgeschlossen werden kann.

    Erstmalig oder stärker als bisher Betroffene in der Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Sams­wegen, hatten bis zum 14. Januar 2025 Gelegenheit, sich zur Planänderung zu äußern.

    Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 31. März 2025 die Trasse in der be­antragten Form genehmigt. Beginnend am Netz­verknüpfungs­punkt Wolmirstedt wird die Leitung zunächst für rund 18 km als Frei­leitung realisiert. Auf dieser Strecke im nördlichen Bereich des Abschnitts werden bestehende Frei­leitungen auf einem Hybrid­gestänge mit­genommen.

    Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Die Bundesnetzagentur hat insgesamt sechs Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung31.03.2025
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A1
    Planfeststellung
    veranstaltung 25.06.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A1
    Planfeststellung
    frist 22.01.-21.03.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A1
    Planfeststellung
    meldung30.11.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A1
    Planfeststellung
    meldung30.09.2020
    BBPlG 05 Abschnitt A1
    Planfeststellung

    Untersuchungsrahmen für SuedOstLink-Abschnitt Sachsen-Anhalt Nord

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    frist 17.06.-17.07.2020
    BBPlG 05 Abschnitt A1
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 5, Abschnitt A1

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    meldung29.05.2020
    BBPlG 05 Abschnitt A1
    Planfeststellung

    SuedOstLink: Planfeststellungsverfahren Sachsen-Anhalt Nord (Abschnitt A1) beginnt

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    meldung15.05.2020
    BBPlG 05 Abschnitt A1
    Planfeststellung

    SuedOstLink: Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt A1 beantragt

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