H2Hauptnavigation
Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Punkt Marxheim – Punkt Ried (Abschnitt A2)
etwa 57 km | Hessen | Amprion
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Termine
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 2, Abschnitt A2
15.04.-14.06.2024
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde in den Bundesfachplanungsverfahren für die damaligen Abschnitte D (Weißenthurm - Riedstadt) und A (Riedstadt – Mannheim-Wallstadt) festgelegt. Er beginnt am Punkt Marxheim im Stadtgebiet von Hofheim am Taunus und verläuft zunächst in südwestliche Richtung bis zur Stadt Hofheim. Hier knickt der Korridor in südöstliche Richtung ab und verläuft über die Gemeinden Bischofsheim und Trebur bis nach Riedstadt. Der Korridor verlässt dann das Stadtgebiet von Riedstadt und läuft weiter in südöstliche Richtung bis in das Stadtgebiet Pfungstadt, um dort in südwestliche Richtung abzuknicken und über die Gemeinden Gernsbach und Alsbach-Hähnlein in Richtung Groß-Rohrheim zu verlaufen. Der Korridor endet am Punkt Ried auf dem Stadtgebiet von Biblis.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Hessen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Umbeseilung |
Länge | etwa 57 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 15. April 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 18. Mai 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen, Karten) (zip, 227 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 3 MB)
Anlage 1, Planungsraumanalyse, Bericht, Anhänge (pdf, 22 MB)
Anlage 1, Karte 1: Übersichtskarte (pdf, 11 MB)
Anlage 1, Karte 2: Schutzgebiete (pdf, 14 MB)
Anlage 1, Karte 3: Habitatkomplexe (pdf, 7 MB)
Anlage 1, Karte 4: Fundpunkte Legende (pdf, 179 KB)
Anlage 1, Karte 5: Probeflächen (pdf, 105 MB)
Anlage 1, Karte 6: Fotodokumentation (pdf, 52 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Juni 2022 in Mainz eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt A2 (14.06.2022, Mainz)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. September 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 28. März 2024 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Er hat die Vollständigkeit der Unterlagen gemäß § 22 Absatz 3a NABEG versichert. Die Unterlagen können auch mit einem digitalen Planungsordner des Vorhabenträgers gesichtet werden.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 229 KB)
Gesamtunterlagen (zip, 1,7 GB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 3 MB)
02 | Übersichtspläne (zip, 9 MB)
03 | Prinzipzeichnungen der technischen Anlagen (zip, 2 MB)
04 | Masttabellen (zip, 914 KB)
05 | Fundamenttabellen (zip, 983 KB)
07 | Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 15 MB)
08 | Technisches Maßnahmenverzeichnis (zip, 2 MB)
09 | Nachweis über Einhaltung EMF (zip, 41 MB)
10 | Geräuschgutachten (TA Lärm) (zip, 16 MB)
11 | Geräuschgutachten (AVV Baulärm) (zip, 183 KB)
12 | Erklärung technische Anforderungen (zip, 626 KB)
13 | Erklärung Wechselwirkungen mit Infrastruktureinrichtungen (zip, 387 KB)
14 | Verkehrswegkonzept (zip, 402 KB)
15 | Belang Abfall (zip, 279 KB)
16 | Belang öffentliche Sicherheit (zip, 271 KB)
17 | Umweltverträglichkeitsprüfung (zip, 938 MB)
18 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 319 MB)
19 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 5 MB)
20 | Natura2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 109 MB)
21 | Sonstige geschützte Teile von Natur und Landschaft (zip, 527 KB)
22 | Denkmalschutzrechtliche Belange (zip, 356 KB)
23 | Forstrechtliche Belange (zip, {3})
24 | Kommunale Bauleitplanung und städtebauliche Belange (zip, 281 KB)
25 | Landwirtschaftliche Belange (zip, 249 KB)
Die Unterlagen nach § 21 NABEG sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können vom Beginn der Auslegung bis zum 14. Juni 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Diese können elektronisch oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundesnetzagentur darum, bevorzugt das entsprechende Onlineformular zu nutzen.
Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.
Bekanntmachung: Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG und § 18 UVPG (pdf, 640 KB)