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    Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim (Abschnitt D1)

    etwa 78 km | Hessen, Rheinland-Pfalz | Amprion

    Planfeststellung
    seit Q2 2022

    Trassenverlauf des Abschnitts Punkt Koblenz  – Punkt Marxheim des BBPlG-Vorhabens 2; eine detaillierte Darstellung finden Sie in den Antragsunterlagen
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundesfach­planungs­verfahren für den damaligen Abschnitt D (Weißenthurm – Riedstadt) festgelegt. Er beginnt am Punkt Koblenz, quert unmit­telbar danach im Verlauf nach Osten den Rhein und verläuft dann rechts­rheinisch über den Taunus in Richtung Frankfurt. Der Abschnitt endet auf dem Stadt­gebiet der Stadt Hofheim am Punkt Marxheim.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen, Rheinland-Pfalz

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Umbeseilung

    Länge

    etwa 78 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 15. April 2024

    Die Bundes­netz­agentur führte am 19. und 20. Juli 2022 in Mainz eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betrof­fenen Träger öffent­licher Belange, aner­kannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffent­lichkeit. Themen der Konferenz waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erheb­liche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz einge­holten Infor­mationen ermög­lichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzu­legen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. November 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung30.11.2022
    BBPlG 02 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    veranstaltung 19.-20.07.2022
    BBPlG 02 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    meldung21.06.2022
    BBPlG 02 Abschnitt D1
    Planfeststellung

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