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Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle
Regelzonengrenze – Helmstedt Ost (Abschnitt D-Ost)
etwa 1 km | Niedersachsen | TenneT
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die vorgeschlagene Trasse beginnt am Umspannwerk Helmstedt Ost und verläuft in südöstlicher Richtung bis zur Regelzonengrenze von TenneT und 50Hertz in der Nähe der Landesgrenze von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Die Neubauleitung wird am Mast 6 der Bestandsleitung enden.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Parallelneubau |
Länge | etwa 1 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 28. März 2024
Der Vorhabenträger TenneT hat am 30. September 2022 beantragt, gemäß § 5a Absatz 2 NABEG auf eine Bundesfachplanung zu verzichten. Er plant auf nahezu der gesamten Abschnittslänge einen Neubau parallel zu einer Bestandstrasse. Am 30. November 2022 hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass die Maßnahme aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ohne Durchführung der Bundesfachplanung möglich ist.
Auf Antrag des Vorhabenträgers wird nach § 43m des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgesehen.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 27. März 2023 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf. Am 3. Mai 2023 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen (Antrag und Anhang) (zip, 4 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 4 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 31. Mai 2023 in Schöningen eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Als Themen der Konferenz wurden die für die Planfeststellung erheblichen Fragen erörtert. Dies sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit oder sonstige öffentliche und private Belange. Diskutiert wurde dabei insbesondere der im Antrag dargestellte Trassenverlauf. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 10, Abschnitt D-Ost (31.05.2023, Schöningen)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 31. Juli 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.