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    Emden – Landkreisgrenze Leer/Emsland

    Landkreisgrenze Leer/Emsland – Wietmarschen/Geeste

    Grenzkorridor II – Hanekenfähr (BorWin4)

    Emden – Landkreisgrenze Leer/Emsland (Abschnitt NDS1)

    etwa 30 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt NDS1

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q4 2021


    Verlauf

    Die vorgeschlagene Trasse verläuft inner­halb der Trassen­korridore der Bundes­fachplanungs-Abschnitte Emden Ost – Raum Bunde und Raum Bunde – Raum Wietmarschen von Vorhaben 1 (A-Nord). Sie beginnt östlich des geplanten Konverters im Bereich Wykhoffweg/Eiskeweg. Anschließend knickt sie westlich des Petkumer Sieltiefs nach Süden ab und quert nord­westlich von Widdelswehr/Jarßum den Ems-Seitenkanal. Die vorgeschlagene Trasse führt anschließend zwischen den Siedlungs­bereichen von Jarßum und Widdels­wehr hindurch, bis sie südlich von Widdels­wehr und Petkum die Ems quert. Auf deren Südseite verläuft sie zwischen Ditzum und Pogum in Richtung Süden bis in den Bereich Ditzumer­hammrich. Sie führt im Weiteren westlich von Ditzumer­verlaat entlang des Middeldeich­tiefs und quert nahe der Grenze zu den Nieder­landen die Kreis­straße 39. Von dort erstreckt sich die vor­geschlagene Trasse durch den Bereich Charlotten­polder und verläuft süd­westlich der Anschluss­stelle Bunde-West der Autobahn 280 bis zur Grenze der Landkreise Leer und Emsland.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom, 320 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 30 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 13. Dezember 2023

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Emden – Wietmarschen/Geeste aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Die Bundes­netz­agentur führt für die Vorhaben 1 (A-Nord), 78 (DolWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) und 79 ein einheitliches Plan­feststellungs­verfahren. Ab dem Aufsprung­punkt Emden (dem Punkt, an dem die Vorhaben 78 und 79 auf das Vorhaben 1 treffen) bis zur südlichen Abschnitts­grenze verlaufen die vor­geschlagenen Trassen parallel. Die Bundes­netz­agentur hat eine gemeinsame Antrags­konferenz für die drei Vorhaben durchgeführt und auf deren Grundlage einen Unter­suchungs­rahmen erlassen. Es ist vorgesehen, dass die Vorhaben­träger gemeinsame Unterlagen nach § 21 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Über­tragungs­netz (NABEG) für die Vorhaben 1, 78 und 79 erstellen.

    Die Vorhaben­träger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheit­lichen Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt NDS1 des Vorhabens 1 sowie des Bestandteils Emden – Wiet­marschen/Geeste der Vorhaben 78 und 79. Die Bundes­netz­agentur wird die Vorhaben 78 und 79 in die Plan­feststellung für das Vorhaben 1 einbeziehen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 23. November 2021 in Bunde eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben den Vorhaben­trägern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Planfest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermög­lichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 26. Januar 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 31. März 2023 den bear­beiteten Plan und die angefor­derten Unter­lagen einge­reicht. Die Bundes­netz­agentur hat deren Vollständig­keit am 11. Mai 2023 bestätigt.

    Beachten Sie bitte, dass die Unterlage H (Anlage 1.6) am 9. Juni 2023 gegen­über der ur­sprünglichen Ver­öffentlichung vom 26. Mai 2023 durch eine Datei mit einer ver­besserten Karten­darstellung ersetzt worden ist.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Mai bis zum 26. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur diskutierte bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 28. und 29. November 2023 in Bunde.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hatte die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 13. September 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Bau­beginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 19. Oktober 2023 genehmigt.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 28.-29.11.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1
    Planfeststellung
    meldung20.10.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    frist 26.05.-26.07.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1
    Planfeststellung
    meldung26.05.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung05.04.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung26.01.2022
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    veranstaltung 23.11.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1
    Planfeststellung
    meldung29.10.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung08.10.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung

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