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    Emden – Landkreisgrenze Leer/Emsland

    Landkreisgrenze Leer/Emsland – Wietmarschen/Geeste

    Grenzkorridor II – Hanekenfähr (BorWin4)

    Landkreisgrenze Leer/Emsland – Wietmarschen/Geeste (Abschnitt NDS2)

    etwa 70 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt NDS2

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q4 2021


    Verlauf

    Die vorgeschlagene Trasse verläuft inner­halb der Trassen­korridore der Bundes­fachplanungs-Abschnitte Emden Ost – Raum Bunde und Raum Bunde – Raum Wietmarschen von Vorhaben 1 (A-Nord). Sie beginnt auf dem Gebiet der Gemeinde Rhede (Ems), verläuft von dort aus in südlicher Richtung in die Samt­gemeinde Dörpen und liegt in diesem nördlichen Strecken­abschnitt nahe der nieder­ländischen Grenze. Auf dem Gebiet der Samt­gemeinde Lathen schwenkt sie nach Süd­osten, bis sie nord­östlich von Haren-Erika das Gebiet der Stadt Haren (Ems) erreicht. Dort verläuft die vorgeschlagene Trasse zunächst in Richtung Süd­westen und liegt anschließend im Bereich der Autobahn 31 sowie des EnLAG-Vorhabens 5, dem sie bis Meppen folgt. Sie verläuft weiter westlich der Ort­schaften Versen, Groß Fullen, Klein Fullen, Rühle sowie Groß Hesepe und nord­westlich von Dalum. Die vorgeschlagene Trasse quert anschließend die Autobahn 31 auf die westliche Seite, verläuft entlang der Auto­bahn weiter bis zur Grenze der Gemeinde Wiet­marschen und der Stadt Nord­horn nördlich von Klausheide. In diesem Bereich liegt der Absprungpunkt aus der Parallel­führung mit dem Vorhaben A-Nord.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom, 320 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 70 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2023

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Emden – Wietmarschen/Geeste aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Die Bundes­netz­agentur führt für die Vorhaben 1 (A-Nord), 78 (DolWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) und 79 ein einheit­liches Plan­feststellungs­verfahren. Ab der nördlichen Abschnitts­grenze bis zum Absprung­punkt Wiet­marschen/Geeste (dem Punkt, an dem die Vorhaben 78 und 79 das Vorhaben 1 verlassen) verlaufen die vor­geschlagenen Trassen parallel. Die Bundes­netz­agentur hat eine gemeinsame Antrags­konferenz für die drei Vorhaben durchgeführt und auf deren Grundlage einen Unter­suchungs­rahmen erlassen. Es ist vorgesehen, dass die Vorhaben­träger gemeinsame Unterlagen nach § 21 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Über­tragungs­netz (NABEG) für die Vorhaben 1, 78 und 79 erstellen.

    Die Vorhaben­träger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheit­lichen Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt NDS2 des Vorhabens 1 sowie des Bestandteils Emden – Wiet­marschen/Geeste der Vorhaben 78 und 79. Die Bundes­netz­agentur wird die Vorhaben 78 und 79 in die Plan­feststellung für das Vorhaben 1 einbeziehen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 30. November 2021 in Papen­burg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben den Vorhaben­trägern die betrof­fenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lichkeit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Planfest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Infor­mationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 26. Januar 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vor­haben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Mai bis zum 26. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 12. und 13. Dezember 2023 in Lingen.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 13. September 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Bau­beginn und auf vor­zeitigen Beginn von Gewässer­benutzungen für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 19. Oktober 2023 genehmigt.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 12.-13.12.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung20.10.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    frist 26.05.-26.07.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung26.05.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung05.04.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung26.01.2022
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    veranstaltung 30.11.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung29.10.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung08.10.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung

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