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    Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Landkreis Börde

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    Münchenreuth – Marktredwitz

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    Münchenreuth – Marktredwitz (Abschnitt C1)

    etwa 55 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | TenneT

    Abschnitt C1

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q2 2021


    Verlauf

    Die Vorschlags­trasse ist dieselbe, die für den Abschnitt C1 des Vorhabens 5 beantragt wurde. Sie beginnt in der Nähe des Länder­ecks Thüringen-Sachsen-Bayern nördlich von Hof. Von dort verläuft sie in weitgehend süd­licher Richtung, folgt zunächst östlich an Hof vorbei bis Regnitz­losau dem Verlauf der Autobahn 93 und verläuft anschließend zwischen Rehau und Schwarzen­bach an der Saale. Nach der Querung des Martinlamitzer Forstes orientiert sich die Vorschlags­trasse auf der Höhe von Kirchen­lamitz am Verlauf des Ost­bayernrings (Vorhaben 18) in Richtung Süd­osten und führt nördlich vorbei an Markt­leuthen bis nach Markt­redwitz.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Sachsen, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 55 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 22. April 2024

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Münchenreuth – Marktredwitz konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhaben­träger TenneT hat gleichzeitig mit dem Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss für den Abschnitt C1 eine einheit­liche Entscheidung gemäß § 26 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt C1 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Plan­fest­stellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antrags­konferenzen durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungs­rahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unter­lagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhaben­träger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundes­fach­planung bestimmte Trassen­korridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundes­bedarfs­plan­gesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassen­korridor, der in der Bundes­fach­planung für das Vorhaben 5 durch die Bundes­netz­agentur fest­gelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alter­nativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassen­korridor beschränkt. Eine Prüfung außer­halb dieses Trassen­korridors ist nur aus zwingenden Gründen durch­zuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leer­rohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammen­wirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundes­natur­schutz­gesetzes (BNatSchG) unzu­lässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 14. Mai 2021 einen Antrag auf Planfest­stellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 2. Juli 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Planfest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Infor­mationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    TenneT hat auf seiner Website weiterführende Informationen bereit­gestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 20. August 2021 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 22. Mai bis zum 21. Juli 2023 Ein­wendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Der Vorhaben­träger hat am 28. März 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits aus­gelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Durch die vorgelegten Änderungen wird eine erneute Beteiligung der Öffentlich­keit not­wendig. Damit verbunden ist die Auslegung der entsprechenden Unterlagen. Diese sind ab dem 29. April 2024 aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar.

    Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungs­möglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekannt­machung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 14. und 15. November 2023 in Hof.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 14.-15.11.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    frist 22.05.-21.07.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung02.05.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung31.03.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung20.08.2021
    BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    frist 29.05.-02.07.2021
    BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung14.05.2021
    BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung

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