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Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Münchenreuth – Marktredwitz (Abschnitt C1)
etwa 55 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | TenneT
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Verlauf
Die Vorschlagstrasse ist dieselbe, die für den Abschnitt C1 des Vorhabens 5 beantragt wurde. Sie beginnt in der Nähe des Länderecks Thüringen-Sachsen-Bayern nördlich von Hof. Von dort verläuft sie in weitgehend südlicher Richtung, folgt zunächst östlich an Hof vorbei bis Regnitzlosau dem Verlauf der Autobahn 93 und verläuft anschließend zwischen Rehau und Schwarzenbach an der Saale. Nach der Querung des Martinlamitzer Forstes orientiert sich die Vorschlagstrasse auf der Höhe von Kirchenlamitz am Verlauf des Ostbayernrings (Vorhaben 18) in Richtung Südosten und führt nördlich vorbei an Marktleuthen bis nach Marktredwitz.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern, Sachsen, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 55 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 22. April 2024
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt Münchenreuth – Marktredwitz konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Der Vorhabenträger TenneT hat gleichzeitig mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt C1 eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt C1 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antragskonferenzen durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungsrahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundesfachplanung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 14. Mai 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 53 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 27 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 23 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 2. Juli 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
TenneT hat auf seiner Website weiterführende Informationen bereitgestellt.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 20. August 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. März 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 2. Mai 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 5,5 GB)
Gesamtinhaltsverzeichnis (pdf, 234 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 20 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung und Ermittlung der Vorzugstrasse (zip, 55 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 217 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 320 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 818 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 838 MB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 27 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 14 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 683 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 44 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 567 MB)
Teil L | Gutachten Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 2 GB)
Teil M | Dokumentation verwendeter Daten und Informationen (zip, 758 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 22. Mai bis zum 21. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für die Vorhaben 5 und 5a, jeweils Abschnitt C1 (pdf, 478 KB)
Der Vorhabenträger hat am 28. März 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Durch die vorgelegten Änderungen wird eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig. Damit verbunden ist die Auslegung der entsprechenden Unterlagen. Diese sind ab dem 29. April 2024 ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar.
Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für die Vorhaben 5 und 5a, jeweils Abschnitt C1 (pdf, 449 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 14. und 15. November 2023 in Hof.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a (SuedOstLink), Abschnitt C1 (14.-15.11.2023, Hof)