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Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Pfatter – A 92 bei Isar (Abschnitt D3a)
etwa 45 km | Bayern | TenneT
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Planfeststellungsbeschluss
Termine
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a, Abschnitt D3a
17.04.2024, Regensburg
Verlauf
Die vorgeschlagene Trasse ist dieselbe, die für den Abschnitt D3a des Vorhabens 5 beantragt wurde. Sie beginnt südlich der Donau bei Pfatter. Nach der westlichen Umgehung des Johannisholzes strebt die Vorschlagstrasse weitgehend geradlinig nach Süden. Dabei verläuft sie zwischen Aufhausen und Sünching, zwischen Grafentraubach und Laberweinting sowie westlich von Bayerbach bei Ergoldsbach. Sie erreicht zwischen Mettenbach und Grießenbach das Isartal. Schließlich verläuft sie entlang der Kreisstraße LA 22 geradlinig zur Autobahn 92. Der Abschnitt endet unmittelbar südlich der Autobahn.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 45 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 25. März 2024
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt Pfatter – A 92 bei Isar konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Die Bundesnetzagentur führt für den Abschnitt D3a der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Planfeststellungsverfahren. Es ist vorgesehen, dass die Vorhabenträger gemeinsame Unterlagen nach § 21 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für die Vorhaben 5 und 5a erstellen.
Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundesfachplanung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 9. Juli 2021 einen Antrag auf einen einheitlichen Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt D3a des Vorhabens 5 sowie des Bestandteils Landkreis Börde – Isar des Vorhabens 5a. Der Antrag enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Die Bundesnetzagentur wird das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbeziehen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 58 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 21 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 34 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 27. August 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 18. Oktober 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. August 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 29. September 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 3,7 GB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 20 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 23 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 167 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 121 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 741 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 697 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 31 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 7,7 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 364 MB)
Anlage J: EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 76 MB)
Anlage K: Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (pdf, 557 MB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte, sonstige Unterlagen (zip, 842 MB)
Anlage M: Dokumentation zu verwendeten Daten und Informationen (zip, 2,7 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 16. Oktober bis zum 15. Dezember 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur diskutiert bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen. Teilnahmeberechtigt sind der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin ist am 17. April 2024 in Regensburg.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a, Abschnitt D3a (17.04.2024, Regensburg)