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Punkt Wullenstetten – Punkt Niederwangen
Punkt Wullenstetten – Punkt Niederwangen
etwa 88 km | Baden-Württemberg, Bayern | Amprion
Verlauf
Das Vorhaben sieht eine Spannungserhöhung von 220 auf 380 kV in einer bestehenden Trasse vor. Dazu sollen auf einer Strecke von 13 Kilometern zwischen dem Punkt Wullenstetten in der Gemeinde Senden (Bayern) und der Schaltanlage Dellmensingen in der Stadt Erbach (Baden-Württemberg) neue Leiterseile auf einem freien Gestängeplatz der bestehenden Leitung hinzukommen. Auf den restlichen etwa 75 Kilometern bis zum Punkt Niederwangen in der Gemeinde Wangen im Allgäu werden die derzeitigen Leiterseile ausgetauscht. In einigen Bereichen soll dabei geringfügig von der bestehenden Trasse abgewichen werden.
Ziel des Projekts ist im ersten Schritt der Ausbau der Übertragungskapazität zwischen Wullenstetten und Niederwangen. An beiden Punkten schließen bereits jetzt ausreichend dimensionierte 380-kV-Leitungen an. Im zweiten Schritt soll in Kombination mit dem Vorhaben 40 (Neuravensburg – Bundesgrenze) die Übertragungskapazität nach Österreich erhöht werden. Außerdem wird die Versorgungssicherheit in Notfällen durch einen Ringschluss mit der Umspannanlage in Vöhringen verbessert. Das Vorhaben ist bereits seit der ersten Fassung von 2013 im Bundesbedarfsplan enthalten.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg, Bayern |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Ersatzneubau; Zubeseilung; Umbeseilung |
Länge | etwa 88 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 9. September 2024
Da die Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren beantragt wurde, konnte auf eine weitere Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie auf einen Erörterungstermin verzichtet werden.
Der Vorhabenträger Amprion hat am 11. Mai 2018 einen Antrag auf Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren nach § 11 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt. Er geht darin auch auf die Voraussetzungen ein, die für das vereinfachte Verfahren erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge 1-6, Plananlagen A-C6) (zip, 207 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 6 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 4. Juli 2018 in Memmingen eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert.
Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass das Vorhaben keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat, die im weiteren Aufstellungsverfahren nach § 43 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu berücksichtigen sind. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung nicht erforderlich.
Feststellung über die SUP-Pflicht sowie Zusammenfassung der Vorprüfung (pdf, 116 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 23. November 2018 eine 88 km lange Trasse für den Abschnitt festgelegt. Sie orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Stromleitungen.
Antrag auf Änderung (Q3/2020)
Amprion hat am 2. Juli 2020 beantragt, die Bundesfachplanungsentscheidung vom November 2018 abzuändern. Am 6. Juli 2020 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt. Da die Bundesfachplanung erneut im vereinfachten Verfahren durchgeführt wurde, konnte auf eine Antragskonferenz sowie auf die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden.
SUP-Vorprüfung (Q4/2020)
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Änderung der ursprünglichen Bundesfachplanungsentscheidung erneut eine SUP-Vorprüfung durchgeführt und festgestellt, dass das Vorhaben keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat, die im weiteren Aufstellungsverfahren nach § 43 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu berücksichtigen sind. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung nicht erforderlich.
Feststellung über die SUP-Pflicht sowie Zusammenfassung der Vorprüfung (pdf, 453 KB)
Entscheidung auf Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung (Q4/2020)
Die Bundesnetzagentur hat am 6. Oktober 2020 Änderungen an der Trasse festgelegt. Damit hat sie in manchen Bereichen die Trasse geändert, die sie mit ihrer Entscheidung vom 23. November 2018 festgelegt hatte.
Die Bundesnetzagentur wird als nächstes im Planfeststellungsverfahren abschließend über die Zulässigkeit der Ausbaumaßnahme entscheiden. Die festgelegte Trasse ist dabei verbindlich.