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    Pulgar – Geußnitz

    Geußnitz – Bad Sulza

    Bad Sulza – Vieselbach

    Pulgar – Vieselbach

    Bad Sulza – Vieselbach (Abschnitt West)

    etwa 37 km | Thüringen | 50Hertz

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ4 2019


    Verlauf

    Der Abschnitt zwischen Bad Sulza und Vieselbach (beides in Thüringen) bildet den west­lichen Abschluss des Vorhabens 13. Er wurde ursprünglich als »Abschnitt 4« beantragt, später jedoch in »Abschnitt West« umbenannt. Der fest­gelegte Trassen­korridor beginnt am Mast 155 der bestehenden Leitung im Land­kreis Weimarer Land im Frei­staat Thüringen. Er folgt der Bestands­leitung bis nördlich von Wallichen (Erfurt), wo er zur Ent­lastung des dortigen Siedlungs­bereichs in westliche Richtung abknickt. An­schließend folgt er der ICE-Trasse Erfurt – Halle/Leipzig und der 380-kV-Leitung Lauchstädt – Vieselbach bis zum End­punkt des Vorhabens, dem Umspann­werk Vieselbach in Erfurt im Frei­staat Thüringen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau

    Länge

    etwa 37 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 15. Januar 2024

    Die Bundesnetz­agentur hat am 16. Januar 2018 in Erfurt eine Antrags­konferenz für den Ab­schnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Infor­mationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen ge­sammelt und erörtert. Diese Infor­mationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 22. Mai 2018 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beur­teilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unter­lagen nach § 8 NABEG lagen vom 17. Juli bis zum 16. August 2019 öffentlich aus. Im An­schluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 16. September 2019 die Möglich­keit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 30. Oktober 2019 in Apolda.

    Termine und Meldungen

    meldung20.12.2019
    BBPlG 13 Abschnitt West
    Bundesfachplanung

    Vorhaben 13: Entscheidung im westlichen Abschnitt

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 30.10.2019
    BBPlG 13 Abschnitt West
    Bundesfachplanung
    meldung17.07.2019
    BBPlG 13 Abschnitt West
    Bundesfachplanung

    Vorhaben 13: Öffentlichkeitsbeteiligung in Abschnitt West gestartet

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 16.01.2018
    BBPlG 13 Abschnitt West
    Bundesfachplanung

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