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Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Thüringen/Sachsen (Abschnitt B)
etwa 84 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | 50Hertz

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Abschnitt ist Teil des Vorhabens 5. Sein Trassenkorridor wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Raum Naumburg/Eisenberg – Raum Hof festgelegt.
Der Trassenkorridor beginnt nordöstlich der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft er zunächst in südlicher Richtung östlich an Eisenberg vorbei und schwenkt westlich von Bad Köstritz kleinräumig nach Südwesten, um Gera großräumig im Westen zu umgehen. Dabei hält er sich östlich der Ortslage Kraftsdorf und Saara. Anschließend passiert der Korridor in südöstlicher Richtung die Gemeinde Zedlitz, um bei Weida die Bündelung mit einer Freileitung bis Höhe Langenwetzendorf aufzunehmen. Von dort verläuft er in südwestlicher Richtung östlich an den Ortslagen Pöllwitz und Pausa vorbei, um in Rosenbach/Vogtland die thüringisch-sächsische Landesgrenze zu passieren. Er verläuft weiter in südwestliche Richtung an Reuth vorbei, um kurz vor dem Ende des Abschnitts erneut die sächsisch-thüringische Landesgrenze zu queren. Der Abschnitt endet in der Nähe des Länderecks Thüringen-Bayern-Sachsen bei Gefell.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
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Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern, Sachsen, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 84 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 24. November 2020
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 20. Dezember 2019 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen) (zip, 278 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 37 MB)
Anlage 1.2 | Übersichtskarte Planfeststellungsabschnitt B (zip, 88 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 4. Februar 2020 in Zeulenroda-Triebes eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren unter anderem Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 5, Abschnitt B (04.02.2020, Zeulenroda-Triebes)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. Juni 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Die Bundesnetzagentur erwartet die Unterlagen im zweiten Quartal 2021.