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    Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Osterath – Rommerskirchen (Abschnitt C)

    etwa 30 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ2 2021


    Verlauf

    Der Abschnitt zwischen Osterath und Rommers­kirchen in Nordrhein-Westfalen bildet den nördlichen Abschluss des Vorhabens 2 (Ultranet). Er liegt innerhalb der Regelzone des Übertragungs­netz­betreibers Amprion.

    Der genehmigte Korridor beginnt im Rhein-Kreis-Neuss am südlichen Rande der Gemeinde Meer­busch, am Netz­verknüpfungs­punkt Osterath. Er verläuft in süd­südwestlicher Richtung, wo er die Gemeinden Kaarst und Neuss durchquert. Danach quert er die Gemeinde Greven­broich auf gut zwei Kilo­metern Länge am östlichen Rand, woraufhin er durch die Gemeinden Dormagen und Rommers­kirchen verläuft. Abschließend führt er entlang der Kreisgrenze zum Rhein-Erft-Kreis durch die Gemeinden Pulheim, Rommers­kirchen und Bergheim. Der Abschnitt endet am Umspann­werk Rommers­kirchen auf dem Gebiet der Gemeinde Berg­heim. Die Unter­lagen sehen einen Trassen­korridor für die Anbindungs­leitung vor, welche den für den Betrieb der Strom­leitung erforder­lichen Konverter an den Netz­ver­knüp­fungs­punkt sowie an die Gleich­strom­leitung anbindet. Hierfür ist bei der Umspann­anlage in Meerbusch-Osterath eine Erweiterung des Trassen­korridors auf der östlichen Seite vorgesehen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Umbeseilung

    Länge

    etwa 30 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Die Bundesnetzagentur hat am 11. und 12. Januar 2016 in Moers eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 19. Oktober 2017 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundesfach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Hinweis: Amprion hat nach der Antrags­konferenz eine konsolidierte Unterlage zur Suche von Standort­flächen für den nördlichen Konverter erstellen lassen. Damit diese im weiteren Verfahren berücksichtigt werden kann, hat Amprion die Bundesnetz­agentur gebeten, den Untersuchungs­rahmen erst nach Abgabe der Unterlage festzulegen. Die Bundesnetz­agentur ist dieser Bitte nachgekommen.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 9. Dezember 2019 bis zum 8. Januar 2020 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 10. Februar 2020 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 9. und 10. Juni 2020 in Düsseldorf.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 28. Mai 2021 den Trassen­korridor für den Abschnitt festgelegt. Er orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Strom­leitungen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie ist gemäß dem Planungs­sicherstellungs­gesetz (PlanSiG) die zusätzliche Auslegung der Entscheidung vor Ort nicht erforderlich. Die Ver­öffentlichung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Website.

    Weitere Infor­mationen zur Aus­legung sowie zum möglichen Versand der Unter­lagen auf einem Daten­träger finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Termine und Meldungen

    meldung07.06.2021
    BBPlG 02 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 09.-10.06.2020
    BBPlG 02 Abschnitt C
    Bundesfachplanung

    Erörterungstermin Vorhaben 2, Abschnitt C

    Düsseldorf

    09. - 10.06.2020

    meldung13.11.2019
    BBPlG 02 Abschnitt C
    Bundesfachplanung

    Ultranet: Unterlagen für Abschnitt C ergänzt

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung14.09.2018
    BBPlG 02 Abschnitt C
    Bundesfachplanung

    Amprion reicht Unterlagen für Ultranet-Abschnitt C ein

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 11.-12.01.2016
    BBPlG 02 Abschnitt C
    Bundesfachplanung

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